Kita Breslauer Straße 21 GÜ-Leistungen (Planen und Bauen) Referenznummer der Bekanntmachung: 650-2023-0081
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boeblingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kita Breslauer Straße 21 GÜ-Leistungen (Planen und Bauen)
Vergabe der GÜ-Leistungen (Planen und Bauen)
Breslauer Straße 21, 71034 Böblingen
Der Neubau Kita Breslauer Straße 21 soll in direkter Nachbarschaft zu der bestehenden Kindertagesstätte Breslauer Straße 17-19 entstehen. Es hat eine Gesamtgröße von 5.094 m², davon sind nach bestehendem Planungs- und Baurecht auf dem Grundstück neben der Bestandskindertagesstätte noch 2.003 m² überbaubar. Der Neubau muss Platz für eine 5-gruppige Kita bieten.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein GÜ-Vergabe im Sinne eines Gesamtangebots, das aus Planen und Ausführen besteht (Planen und Bauen). Dabei steht es dem GÜ frei, auch selbst Bauleistungen zur erbringen. Mit GÜ im Sinne dieses Vergabeleitfadens sind daher auch Unternehmer gemeint, die selbst auch Bauleistungen erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Näheres zu den zu vergebenden Leistungen und zur stufenweisen Beauftragung ist im Vergabeleitfaden und im Vertragsentwurf geregelt.
Verlängerung bei einer Verzögerung des Bauprojekts.
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formal ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag vorliegt und die alle Mindestanforderungen erfüllen, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen.
Sollten diese Voraussetzungen bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die vier zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl nach folgenden Kriterien erzielen:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz mit Planungs- und Bauleistungen (netto) in den Jahren 2020 bis 2022 (max. 150 Punkte, gestaffelt nach über 4 Mio. Euro, über 6 Mio. Euro, über 8 Mio. Euro); durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) in den Jahren 2020 bis 2022 (max. 150 Punkte, gestaffelt nach mind. 20 und mind. 30), Anzahl an Kita-Referenzen (max. 100 Punkte, gestaffelt nach 2, 3, 4 und mehr), Anzahl Holzbau- oder Holzhybridbaureferenzen (max. 100 Punkte, gestaffelt nach 2, 3, 4 und mehr), Anzahl GÜ-Referenzen (gestaffelt nach 2, 3, 4 und mehr) und Anzahl Bildungseinrichtungsreferenzen ohne Kitas (max. 100 Punkte, gestaffelt nach 1 und 2, 3, 4 und mehr). Insgesamt können max. 700 Punkte erzielt werden.
Es können nur Punkte für Referenzen erzielt werden, die im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge fertiggestellt wurden. Für die Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestbedingungen unter IIIl.1 angegeben werden, können keine Punkte erzielt werden.
Insgesamt können daher maximal 700 Punkte erzielt werden. Bei Punktegleichstand entscheidet die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalente, gerundet auf eine Nachkommastelle) in den Jahren 2020 bis 2022.
Verlängerung bei einer Verzögerung des Bauprojekts.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Vergabestelle in deutscher Sprache erfolgt.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 mit Planungs- und Bauleistungen.
• Eigenerklärung zur Betrieb-/Berufshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 mit Planungs- und Bauleistungen; der Umsatz muss in den drei Jahren im Mittel mindestens 4 Mio. Euro netto betragen.
• Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen entweder eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen, oder erklären, dass eine entsprechende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen zu Referenzprojekten, die nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen:
Referenz 1: Kita-Neubau:
Eigenerklärung, dass eine Kita als Neubau errichtet und im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge errichtet und fertiggestellt wurde.
Referenz 2: Holzbau oder Holzhybridbau:
Eigenerklärung, dass ein Holzbau oder ein Holzhybridbau im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge errichtet und fertiggestellt wurde.
Referenz 3: GÜ-Verfahren
Eigenerklärung, dass ein Gebäude als GÜ (Planen und Bauen) im Zeitraum 01.0.2015 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge geplant, errichtet und fertiggestellt wurde. Ein Gebäude gilt auch dann als GÜ (Planen und Bauen) errichtet, wenn der GÜ selbst auch Bauleistungen erbracht hat.
Die Referenzanforderungen 1 bis 3 können durch ein, zwei oder drei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Wurde beispielsweise eine Kita als Holzbau errichtet und in dem genannten Zeitraum fertiggestellt, sind mit dem Referenzprojekt die Anforderungen der Referenz 1 und 2 nachgewiesen. Wenn die Kita zusätzlich noch als GÜ (Planen und Bauen) realisiert wurde, sind mit dem Referenzprojekt alle drei Referenzanforderungen nachgewiesen. Es kann aber auch für jede der drei Referenzanforderungen ein separates Referenzprojekt angegeben werden.
Für jedes Referenzprojekt müssen die im Formular Teilnahmeantrag geforderten Angaben gemacht werden.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz entweder mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).