Catering in 11 städt. Kitas Referenznummer der Bekanntmachung: 025/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesseling.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wesseling.de/buergerservice/ausschreibung.php?p=1213,1200,1912
Abschnitt II: Gegenstand
Catering in 11 städt. Kitas
Beschaffung von Cateringdiensleistungen für 11 städtische Kindertageseinrichtungen in Wesseling in 11 Losen
Los 1: Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt"
Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Jahnstraße 42 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt". Anlieferungsort: Jahnstraße 42, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 86 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 2: Kindertagesstätte "Am Rheinbogen"
Kindertagesstätte "Am Rheinbogen" Gebäude 1 Lahnstraße 1, Gebäude 2 Taunusstraße 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Am Rheinbogen". Anlieferungsort: Gebäude 1 Lahnstraße 1, Gebäude 2 Taunusstraße.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 122 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 3: Kindertagesstätte "Regenbogen"
Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Regenbogen". Anlieferungsort: Bonner Straße 90, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 61 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 4: Kindertagesstätte "Westringstrolche"
Kindertagesstätte "Westringstrolche Westring 3 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Westringstrolche". Anlieferungsort: Westring 3, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 27 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 5: Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein"
Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein". Anlieferungsort: Im Blauen Garn 80, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 82 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 6: Kindertagesstätte "Wilde Wiese"
Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Im Stockental 24 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Wilde Wiese". Anlieferungsort: Im Stockental 24, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 31 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 7: Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt II"
Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt II" Cranachstraße 65 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt II". Anlieferungsort: Cranachstraße 65, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 25 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 8: Kindertagesstätte "Zwergenhaus"
Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Weidenweg 10 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Zwergenhaus". Anlieferungsort: Weidenweg 10, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 42 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 9: Kindertagesstätte "Waldsiedlung"
Kindertagesstätte "Waldsiedlung" Waldstraße 102 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Waldsiedlung". Anlieferungsort: Waldstraße 102, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 46 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 10: Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Entenfangstraße 60 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. August 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen". Anlieferungsort: Entenfangstraße 60, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 35 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Los 11: Kindertagesstätte "Urfeld"
Kindertagesstätte "Urfeld" Josef-Kuth-Weg 2 50389 Wesseling
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab 1. September 2023 bis zum 31.07.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Urfeld". Anlieferungsort: Josef-Kuth-Weg 2, 50389 Wesseling.
Es wir ein Festpreis in Höhe von 3,85 EUR pro Mahlzeit vereinbart. Für die Kindertagesstätte wird eine tägliche Portionenzahl von 112 prognostiziert. Die Anlieferung erfolgt ab 10:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr.
Am Tag der Absendung der Bekanntmachung konnte das Kreuz unter II.2.5. (Zuschlagskriterien) über das VMS nicht richtig gesetzt werden. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich folgende Zuschlagskriterien (vgl. Anlage 9 - Zuschlagskriterien) maßgebend sind:
Umsetzungskonzept
Anteil Bio-Produkte
Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärung:
- (1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Für die vorstehende Erklärung soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) verwendet werden.
- (2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Für die vorstehende Erklärung soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) verwendet werden.
- (3) Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Für die vorstehende Erklärung soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) verwendet werden.
- (4) Erklärung zum Nichtbestehen eines Russlandsbezugs (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Für die vorstehende Erklärung soll die "Eigenerklärung Russland" (Anlage 4) verwendet werden.
- (5) Erklärung zu § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Für die vorstehende Erklärung soll die "Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" (Anlage 5) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen:
- (6) Kopie eines Handelsregisterauszugs oder eines Registerauszugs gleichwertiger Art nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
In Form von Eigenerklärungen:
- (1) Die Umsätze des Bieterunternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung bezogen auf Leistungen, die die mit den ausgeschriebenen Verpflegungsleistungen von Kindertagesstätten vergleichbar sind. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Für die vorstehende Erklärung soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) verwendet werden.
In Form von Eigenerklärungen:
- (1) Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Bereich der Mittagsverpflegung von Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unter Nennung der erbrachten wesentlichen Leistungen (insbesondere Angabe der täglichen Essenszahlen), des Leistungszeitraums, des Auftragswerts sowie des Empfängers (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer).
Mindestbedingungen:
- mindestens 3 Referenzen,
- über die Mittagsverpflegung von Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen,
- in den letzten drei Jahren
Für die vorstehende Erklärungen soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 4) verwendet werden.
Soweit die Bieter mehr Referenzen abgeben möchte als das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 4) hierfür Felder vorsieht, kann dies unter Übernahme der entsprechenden Gliederung auf gesonderter Anlage erfolgen.
- (2) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten.
Für die vorstehende Erklärung soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 4) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen:
- (3) Nachweis eines DGE-Zertifikats oder gleichwertig. (mit dem Angebot vorzulegen): Der Nachweis ist mittels Kopie der Originalurkunde zu erbringen. Soweit ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit darzulegen. Hierfür sind Eigenerklärungen und Fremdnachweise zugelassen.
Mindestbedingungen:
- mindestens 3 Referenzen,
- über die Mittagsverpflegung von Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen,
- in den letzten drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Vor dem Hintergrund des Erfordernisses die elf Kindertagestätten ab dem 1. August 2023 bzw. 1. September 2023 (Los 11: Kindertagesstätte "Urfeld"; Josef-Kuth-Weg 2) mit Mittagsverpflegung zu beliefern, wird das hiesige Verfahren unter Berücksichtigung der Möglichkeit zur Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt.
Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister, Alfons-Müller-Platz, D-50389 Wesseling, Raum 615
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote in Textform. Die Öffnung der verschlüsselten Angeboten wird elektronisch durchgeführt. Bei der Angebotseröffnung ist die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bei elektronischer Angebotsabgabe, alle Angebote immer einzeln über das Bietertool hochzuladen sind.
Die Rechnung kann schriftlich an:
Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister
Poststelle
Alfons-Müller-Platz
D-50389 Wesseling
oder elektronisch an:
[gelöscht]
verschickt werden.
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte "Formblatt für Bietergemeinschaften" (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen Fremdnachweise nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist/sind diese bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des "Formblatts Eignungsleihe" (Anlage 8) zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Anlage 8a) einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise dem Angebot beizufügen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot auch von diesem Dritten eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist die Anlage 3 zur Angebotsaufforderung zu verwenden.
Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im "Formblatt Einbeziehung von Unterauftragnehmern" (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" (Anlage 7a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Unterauftragnehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 7a, nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Anterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/ der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 3 zur Angebotsaufforderung.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEY16PHEW75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html