Tief - und Leitungsbau im Jahresvertrag - Sparte Elektrizität Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-15/016
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tief - und Leitungsbau im Jahresvertrag - Sparte Elektrizität
Jahresvertrag Tief- und Leitungsbau für die Sparte Elektrizität ab 01.11.2023
Heidelberg Die Baustellen liegen im Versorgungs- und Dienstleistungsgebiet der Stadtwerke Heidelberg und der Stadt Eppelheim.
Leistungen im Tief- und Leitungsbau für die Sparte Elektrizität im Jahresvertrag.
Bereitschaftsdienst ist nicht enthalten.
Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr
Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in beigefügtem Formular KEV 179
Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in beigefügtem Formular KEV 179
Weiterhin:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung einer Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
Eignungskriterien JV 2023 Strom:
1.) Der AN muss im Besitz einer gültigen DVGW-Bescheinigung für Bauunternehmen im Leitungstiefbau nach DVGW-Arbeitsblatt GW 381 (identisch mit AGFW FW 600 und VDE-AR-N 4220) sein.
2.) Der AN muss für Kabelleitungsbauarbeiten im Besitz eines gültigen des RAL-Gütezeichens 962 der Gütegemeinschaft Kabelleitungstiefbau sein.
3.) Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte im Sinne der DGUV Vorschrift 3 und DGUV 203-002 mit einer Weiterbildung zum Kabelmonteur durchgeführt werden. Die Eignung der Elektrofachkräfte und Zertifikate sind vorzulegen.
4.) Für die Durchführung einfacher Vermessungsarbeiten ist geschultes Personal nach DVGW Merkblatt GW 128 oder FNN Hinweis S 128 nachzuweisen.
Alle Zertifikate sind vorzulegen.
Bei Bewerbern mit Firmensitz außerhalb Deutschland kann die Eignung mit gleichwertigen Nachweisen aus dem
Herkunftsland nachgewiesen werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen : 07.07.2023
Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.
Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind.
Die Verhandlungsgespräche sind auf einzelne kaufmännische und technische Aspekte beschränkt.
Der Auftraggeber behält sich vor , das Volumen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLY16W142EM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.