Rahmenvereinbarung SIM 2023 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2023-0036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung SIM 2023 - 2027
Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) im LVR (LVR-Klinikverbund (LVR-Kliniken und LVR-Verbund HPH), LVR-Förderschulen, LVR-Dezernat Soziales und LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie)
telefonisches Dolmetschen
Der LVR schreibt für alle LVR-Kliniken, die LVR-Förderschulen und die LVR-Beratung vor Ort nach § 106 SGB IX der Dezernate Kinder, Jugend und Familie sowie Soziales unter Berücksichtigung der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) den Einsatz von zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen (nachfolgend SIM genannt) in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Behandlung und Beratung von Menschen mit Behinderung im Face-to-Face-Kontakt und für das telefonische Dolmetschen aus. Wenn die technischen Voraussetzungen auf beiden Seiten gegeben sind, kann die Dolmetscherleistung ebenfalls im Videoformat zu den gleichen Konditionen oder günstiger durchgeführt werden.
Die Vergabe erfolgt losweise nach folgender Aufteilung
• Los 1 für rein telefonisches Dolmetschen
• Los 2 für den SIM Einsatz vor Ort und per Video
Einsatz SIM vor Ort und per Video
Der LVR schreibt für alle LVR-Kliniken, die LVR-Förderschulen und die LVR-Beratung vor Ort nach § 106 SGB IX der Dezernate Kinder, Jugend und Familie sowie Soziales unter Berücksichtigung der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) den Einsatz von zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen (nachfolgend SIM genannt) in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Behandlung und Beratung von Menschen mit Behinderung im Face-to-Face-Kontakt und für das telefonische Dolmetschen aus. Wenn die technischen Voraussetzungen auf beiden Seiten gegeben sind, kann die Dolmetscherleistung ebenfalls im Videoformat zu den gleichen Konditionen oder günstiger durchgeführt werden.
Die Vergabe erfolgt losweise nach folgender Aufteilung
• Los 1 für rein telefonisches Dolmetschen
• Los 2 für den SIM Einsatz vor Ort und per Video
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualifikationsanforderungen an Leistungserbringende (SIM)
1. SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung absolviert und diese nach rund 2000 Unterrichtseinheiten (davon ca. 75 % UE Theorie und ca. 25 % UE Praxis) sowie nach einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat erfolgreich abgeschlossen haben.
Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
Mit Abgabe seines Angebotes versichern Bietende
• vorrangig SIM einzusetzen, die sich nach den Fortbildungsinhalten der einheitlichen Ausbildungskriterien und Qualitätsstandards, die in Zusammenarbeit mit der bundesweiten "Initiative Etablierung des Berufsbildes Sprach- und Integrationsmittler" unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt wurden, fortgebildet haben,
• bzw. selbst über diese Qualifikation zu verfügen.
2. Im Falle, dass Bietende Personen einsetzen oder selbst als SIM tätig sind, die ohne Nachweis des unter 1) genannten Zertifikats einschlägige Qualifikationen erworben haben und über praktische Erfahrung in der Funktion von SIM verfügen, werden als zu 1) vergleichbare Qualifikationen gewertet:
Der Nachweis einschlägiger Fortbildungen ist in mindestens 3 der folgenden Themenfelder im Rahmen der Angebotsabgabe zu erbringen:
• Inter-/ transkulturelle Kompetenz
• Diversity-Kompetenz
• Reflexionskompetenz (z.B. Supervision, Coaching)
• Soziale und Kommunikationskompetenz
• Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit und UN-Behindertenrechtskonvention
• Migration und Partizipation
• Gesundheits- und Sozialwesen
• Theorie und Praxis des Dolmetschens
• Fachbezogenes Deutsch
• Kenntnisse in der Leichten Sprache und Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung
und
außerdem sind Nachweise praktischer Erfahrung in der Funktion SIM über Zeugnisse oder Referenznachweise durch LVR-Kliniken oder anderer Dienste und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen vorzulegen.
3. Im Ausnahmefall kann bei entsprechender Dringlichkeit und mit dem Einverständnis der jeweiligen LVR-Klinik/ dem jeweiligen LVR-Klinikum auch eine Person für die benötigte Vermittlertätigkeit eingesetzt werden, die sich noch in der Fortbildung zum zertifizierten SIM befindet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Person bereits gute Ergebnisse im Laufe der Fortbildung erzielt hat und den gestellten Anforderungen gerecht werden kann.
Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit wird sich vorbehalten, die erforderlichen Qualifikationsnachweise für verschiedene Sprachen bei dem SIM anzufordern.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist zwingend einzureichen:
• vollständig ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben
(Das Angebotsschreiben ist in das Bietercockpit der Vergabeplattform inkludiert und muss hier ausgefüllt werden. Seitens des*der Bietenden muss kein separates Schreiben beigefügt werden.)
• Leistungsverzeichnis "Rahmenvereinbarung SIM 2023 - 2027"
- vollständig in allen Positionen ausgefüllt,
- alle Angebotspreise sind als Nettopreise in Euro anzugeben
- ggfs. mit Beiblatt, sofern zusätzliche Angaben zu einzelnen Positionen erforderlich sind, inklusive Gesamtsumme und Zahlungsbedingungen
(Das Leistungsverzeichnis ist ohne Unterschrift gültig! Bitte drucken Sie es nicht aus und fügen Sie es nicht anschließend den Angebotsunterlagen unterschrieben wieder bei.
Das Preisangebot beinhaltet max. 2 Stellen hinter dem Komma. Ab der 3. Nachkommastelle angegebene Preise werden gestrichen. Es erfolgt keine mathematische Auf- oder Abrundung.)
Folgende weitere Unterlagen legen Sie dem Angebot bitte außerdem vollständig ausgefüllt bei (siehe auch beigefügte Nachweisliste - Anlage 5):
• Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU" (Vordruck 111144)
• Vordruck "Verpflichtungserklärung Scientology" (Vordruck 112366)
• Vordruck "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Vordruck 111003)
• Anlage 2 "Anlage Bietereignung" inkl. 2 aussagekräftigen Referenzen bisheriger Auftraggebender (nicht älter als 3 Jahre)
• Nachweise zu den geforderten Qualifikationen (z.B. SIM-Abschluss Zertifikat) entsprechend dieser Leistungsbeschreibung (Der LVR behält sich stichprobenartige Überprüfung Eignungs- bzw. Qualifikationsnachweise vor)
• Eine allgemeine Darstellung Ihres Unternehmens, einschließlich Informationen zu den Tätigkeitsfeldern und Ansprechpersonen und Vertretenden
• Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung entsprechend der "Anlage Bietereignung"
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.