Personalgestellung AvO und begleitende Qualitätssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000390AR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalgestellung AvO und begleitende Qualitätssicherung
Ziele sind die Abfertigung der Behälter sowie die Durchführung der entsprechenden wiederkehrenden Prüfungen von Typ CASTOR®THTR/AVR für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen entsprechend der Genehmigung nach § 4 AtG, Aufsichtsführung bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen im oberen Abschnitt sowie die Erstellung und Qualitätssicherung der zugehörigen Dokumentation.
Dazu wird eine Aufsichtsführende/Arbeitsverantwortliche Person vor Ort (AvO) und eine begleitende Qualitätssicherung (QS) bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen nach §§ 6, 9 AtG und bei der Abfertigung von 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern gemäß WKP-Nr. 500.07-03 benötigt.
Ziele sind die Abfertigung der Behälter sowie die Durchführung der entsprechenden wiederkehrenden Prüfungen von Typ CASTOR®THTR/AVR für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen entsprechend der Genehmigung nach § 4 AtG, Aufsichtsführung bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen im oberen Abschnitt sowie die Erstellung und Qualitätssicherung der zugehörigen Dokumentation.
Dazu wird eine Aufsichtsführende/Arbeitsverantwortliche Person vor Ort (AvO) (Auftragsbeginn zum 01.01.2024) und eine begleitende Qualitätssicherung (QS) (Auftragsbeginn vorauss. 01.09.2023) bei den innerbetrieblichen Handhabungen im Rahmen der Genehmigungen nach §§ 6, 9 AtG und bei der Abfertigung von 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern gemäß WKP-Nr. 500.07-03 benötigt.
siehe Option
Verlängerung des Auftrages bis 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Eignungskriterien erfüllen (siehe Vergabeunterlagen).
Der AN muss für die Leistungserbringung innerhalb des Kontrollbereichs der JEN über eine Genehmigung nach § 25 StrlSchG (ehemals § 15 StrlSchV) verfügen. Weiterhin müssen alle im Kontrollbereich eingesetzten Mitarbeiter des ANs als beruflich strahlenschutzexponierte Person gemäß § 78 StrlSchG mit Strahlenpass geführt werden und gemäß § 71 StrlSchV der Kategorie A angehören.
AvO:
- abgeschlossenes, ingenieurwissenschaftliches Studium oder Eigenerklärung über die entsprechende mehrjährige Erfahrung im Bereich dieser Fachrichtung, die eine gleichwertige Qualifikation bedingt
- Anerkennung als AvO (2 Personen: Leistender und Vertretung) ab dem 01.01.2024 durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde für das AVR-Behälterlager zur Abfertigung von Behältern Typ CASTOR® THTR/AVR für den Transport
- Verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse (min Niveaustufe C1), fließend in Wort und Schrift
- Turnusmäßige aktuelle G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
begleitende QS:
- abgeschlossenes, ingenieurwissenschaftliches Studium oder Eigenerklärung über die entsprechende mehrjährige Erfahrung im Bereich dieser Fachrichtung, die eine gleichwertige Qualifikation bedingt
- Verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse (min Niveaustufe C1), fließend in Wort und Schrift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).