Relaunch und Betreuung eines Webportals Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1141
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Relaunch und Betreuung eines Webportals
Gegenstand des Verfahrens sind IT-Dienstleistungen für den Relaunch und die weitere Betreuung des Webportals www.wirtschaft-digital-bw.de. Hinsichtlich der Einzelheiten des Leistungsbildes wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Seit dem 1. Mai 2017 wird für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das Portal "wirtschaft-digital-bw.de" betrieben. Das Portal ist Teil der "Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0)" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Als zentrale Online-Anlaufstelle sollen insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen branchenübergreifend einen Überblick zum Thema Digitalisierung erhalten, insbesondere auch über die Aktivitäten des Landes zur Digitalisierung der Wirtschaft. Es ist dabei auch das zentrale Schaufenster der IW4.0. Das Portal enthält auch Hinweise zu Veranstaltungen, Ansprechpersonen oder Förderprogrammen und stellt Informationen zu regionalen Aktivitäten in diesem Themengebiet bereit. Zudem soll die Darstellung von erfolgreichen Beispielen der digitalen Transformation in Unternehmen Anregung geben. In diesem Rahmen werden die Aktivitäten der "IW4.0" abgebildet und darüber hinaus weitere Aktivitäten von Land, Bund, EU sowie weiteren Partnern. Die Webseite soll damit auch als "Schaufenster" für die Fördermaßnahmen des WM zum Thema Digitalisierung und Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz dienen sowie die Sichtbarkeit des Landes und dessen Potentiale als Spitzenstandort für die Digitalisierung der Wirtschaft und als KI-Standort erhöhen und die Vernetzung der Akteure unterstützen. Inhalte des Portals "wirtschaft-digital-bw.de" sind bisher unter anderem:
- Informationen rund um die "Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg" sowie zur Digitalpolitik des Landes und darüber hinaus,
- Darstellung des "Digital Hub-Netzwerkes BW" mit Informationen zum Netzwerk sowie weiteren Informationen, Ansprechpersonen, aktueller und weiterführender Links zu den einzelnen Digital Hubs in Baden-Württemberg,
- Darstellungen und aktuelle Informationen zu allen Maßnahmen rund um das Thema Künstliche Intelligenz - wie dem Innovation Park Artificial Intelligence (Ipai), den regionalen KI-Labs, dem KI-Innovationswettbewerb, dem Wettbewerb KI-Champions BW, zum Thema Cybersicherheit,
- aktuelle Meldungen des Ministeriums mit Schwerpunkt Digitalisierung sowie darüber hinaus News aus den einzelnen Themenbereichen, (auch von Partnern der IW4.0), Digitallotsen, Kammern und Verbänden) o.ä.,
- Veranstaltungskalender, Förderprogramme und Publikationen rund um das Thema Digitalisierung und KI, insbesondere für die Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg,
- Anlaufstellen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,
- Darstellung themen- und branchenspezifischer Informationen.
Das Portal hat sich zu einem wichtigen Sprachrohr der "Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0)" entwickelt und sich in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend etabliert. Dieser Erfolg soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Dazu sind neue Ideen sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung, z.B. zur Konsolidierung bisheriger Inhalte oder zur Verbesserung der Struktur und Nutzerführung, verbesserte Nutzeransprache, auch von nicht deutschsprachigen Nutzern sowie Einbeziehung innovativer Elemente und deren konkrete Umsetzung neben der laufenden weiteren Betreuung ausdrücklich gefordert.
Ziel und Inhalt ist auch eine laufende Weiterentwicklung während der Vertragslaufzeit, die dem Anspruch des Landes als führende Digitalregion gerecht wird, gemäß aktueller Standards und aktueller Themen. Der Styleguide des Portals ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Der Styleguide ist Anlage und verbindlicher Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen für den Relaunch und für die Betreuung des Webportals. Mit dem Relaunch werden folgende übergeordnete Ziele verfolgt, die vom künftigen Auftragnehmer umzusetzen sind:
- Das Portal "wirtschaft-digital-bw.de" ist maßgebliches Sprachrohr der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0) und weiterhin feste Anlaufstelle rund um das Thema Digitalisierung der Wirtschaft (branchenübergreifend, KMU und Startups als Zielgruppen, Informationsportal),
- Marke - IW4.0 ausbauen und stärken (Hinweis: durch das Portal wurde der Standard für die Marke IW4.0 mit dem entsprechenden Styleguide für den Wiedererkennungswert gesetzt) - aber unter Berücksichtigung und ggf. Verzahnung mit der Landeskampagne THE LÄND/ digital.LÄND
- schnelle und effiziente Aktualisierung und Aufnahme neuer Inhalte ermöglichen
- zeitgemäßes, nutzerorientiertes und schlankes Angebot für alle Endgeräte mit schnellen Reaktionszeiten
- Straffung der Inhalte und Verzahnung von Technik und Content
- Durchgängig bilinguales Sprachangebot (DE/EN)
- Integration neuer Technologien, Vorschläge / Umsetzung für multimediale Inhalte und interaktive Angebote (auch Bewegtbilder)
- bessere Verzahnung des Webauftritts mit den Social-Media-Kanälen des WM und der IW4.0
- Vorschläge und Umsetzung für begleitende Kommunikationsmaßnahmen, auch um die Sichtbarkeit und Bekanntheit des Portals zu steigern
Auf Basis dieser übergeordneten Ziele sind die Leistungen für den Relaunch und für die Betreuung des Webportals nach näherer Maßgabe der Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist, zu erbringen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Ablauf der initialen dreijährigen Verlängerungslaufzeit dreimalig einseitig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
Für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber am Vergabeverfahren beteiligen, wird anhand der vorzulegenden Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt. Hierbei werden die Mindestreferenzen anhand folgender Aspekte beurteilt:
- Anzahl an Besuchern der Internetseite
- Anzahl an Interaktion der Besucher der Internetseite
- Ungefähre Anzahl an geleisteten Beiträgen über die Laufzeit des Referenzprojekts (Ein-träge, Newsbeiträge, angelegte Veranstaltungen, etc.)
- Durchschnittliche Dauer der Umsetzung von Anforderungen durch den Auftraggeber
- Beispiele für die Umsetzung innovativer Websiteelemente durch den Auftragnehmer bei der Durchführung des jeweiligen Referenzprojekts
- Gesamtzahl an Fehlermeldungen und Down-Zeiten der Internetseite innerhalb des jeweils maßgeblichen Zeitraums (z. B. innerhalb eines Vertragsjahres)
- Wie wurde die Übersichtlichkeit /Usability sowie eine intuitive Bedienbarkeit auf allen Endgeräten im Zuge des Referenzprojekts sichergestellt bzw. umgesetzt?
- Über welche Reaktionszeiten verfügte die Webseite im maßgeblichen Referenzprojekt?
- Welcher Aufwand fiel für die Pflege des betreffenden Webportals an?
- War im Referenzprojekt die durchgängige Bilingualität (DE/EN) sichergestellt und inwieweit konnte dies kostengünstig im Projekt und dauerhaft in der weiteren Content-Pflege umgesetzt werden?
- Inwieweit waren ansprechende und interaktive Tools, Bilder sowie eine ansprechende Suchfunktion im Rahmen des Referenzprojekts sichergestellt?
Werden mehr als die im Dokument "Teilnahmeformular" geforderten zwei Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass mindestens eine der beiden Mindestreferenzen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein muss. Dies gilt auch im Rahmen der Heranziehung der Referenzen für die Bewerberauswahl.
Dreimalige einseitige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7) dieser Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Bereich vergleichbarer IT-Dienstleistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Vollzeitkräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022),
(2) Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich des Relaunchs von Webportalen aus den letzten drei Jahren.
Mindestens eine der beiden Mindestreferenzen nach den vorstehenden Anforderungen muss darüber hinaus für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Darüber hinaus soll bei der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Anzahl an Besuchern der Internetseite
- Anzahl an Interaktion der Besucher der Internetseite
- Ungefähre Anzahl an geleisteten Beiträgen über die Laufzeit des Referenzprojekts (Ein-träge, Newsbeiträge, angelegte Veranstaltungen, etc.)
- Durchschnittliche Dauer der Umsetzung von Anforderungen durch den Auftraggeber
- Beispiele für die Umsetzung innovativer Websiteelemente durch den Auftragnehmer bei der Durchführung des jeweiligen Referenzprojekts
- Gesamtzahl an Fehlermeldungen und Down-Zeiten der Internetseite innerhalb des jeweils maßgeblichen Zeitraums (z. B. innerhalb eines Vertragsjahres)
- Wie wurde die Übersichtlichkeit /Usability sowie eine intuitive Bedienbarkeit auf allen Endgeräten im Zuge des Referenzprojekts sichergestellt bzw. umgesetzt?
- Über welche Reaktionszeiten verfügte die Webseite im maßgeblichen Referenzprojekt?
- Welcher Aufwand fiel für die Pflege des betreffenden Webportals an?
- War im Referenzprojekt die durchgängige Bilingualität (DE/EN) sichergestellt und inwieweit konnte dies kostengünstig im Projekt und dauerhaft in der weiteren Content-Pflege umgesetzt werden?
- Inwieweit waren ansprechende und interaktive Tools, Bilder sowie eine ansprechende Suchfunktion im Rahmen des Referenzprojekts sichergestellt?
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich des Relaunchs von Webportalen aus den letzten drei Jahren.
Mindestens eine der beiden Mindestreferenzen nach den vorstehenden Anforderungen muss darüber hinaus für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber (zwingend bei mindestens einer der beiden Mindestreferenzen)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Die geforderten Mindestreferenzen müssen für jeden Teilnahmeantrag nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nicht erwünscht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6XC3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.