Lieferung/Aufstellung einer Gerätekombination für die korrelative Licht- und Elektronenmikroskopie Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_013-024-025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung/Aufstellung einer Gerätekombination für die korrelative Licht- und Elektronenmikroskopie
Lieferung und Aufstellung einer Gerätekombination für die korrelative Licht- und Elektronenmikroskopie von Forschungsproben
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung einer Gerätekombination für die korrelative Licht- und Elektronenmikroskopie von Forschungsproben bestehend aus einem Lichtmikroskop (LM) und einem Feldemitter-Rasterelektronenmikroskop (REM).
Die zu beschaffende Geräte sollte die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:
(1) Untersuchung und spezifische Charakterisierung von Pulvern, Elektroden und Separatoren im Bereich der Lithiumionenbatterien
(2) Voruntersuchung der Proben im LM mit direkter Wiederfindung im REM in einfachstem Workflow und anschließender Korrelation der Bilder,
(3) Korrelative Mikroskopie: Kompatibilität der Systeme (REM & LM) muss in höchstem Maße erfüllt sein.
(4) Detaillierteste, ortsaufgelöste Informationen im REM durch Korrelation von morphologischen, chemischen und strukturellen Daten (Elementanalyse, Elektronenbeugung und Ramanspektroskopie) im Gerät
(5) Höchste Auflösung und Konfokalität des Ramansystems
(6) Lichtmikroskopie in Dunkel- und Hellfeld, Durch- und Auflicht u.a. mit automatischer Steuerung von Objektivrevolver, x-y-z Probenteller
(7) Gewährleistung auf alle Komponenten von mind. 24 Monaten
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie (EU) 2022/576 überprüft.
Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Messsystemen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung (u.a. mindestens drei installierte REM-Raman-Systeme im Feld).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie die Erklärung nach Verordnung (EU) 2022/576. (Kann über Muster F105 erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
(2) Erklärung über den Umsatz und die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV,
(1) Personenschäden 3.000.000 €, Sachschäden 3.000.000 €
(2) Mindestjahresumsatz 6.000.000€
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB.
2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Messsystemen mit vergleichbarem Funktionsumfang (Lichtmikroskop bzw. Rasterelektronenmikroskop) und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung von Batteriematerialien.
(3) Lichtmikroskop und Rasterelektronenmikroskop können von unterschiedlichen Herstellern stammen, so lange die Kompatibilität der Systeme (REM & LM) in höchstem Maße erfüllt ist.
(1) siehe II.2.4)
(2) mindestens drei installierte REM-Raman-Systeme im Feld müssen nachgewiesen werden
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576
(5) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105 ist mit den entsprechenden Angaben gemäß Teilnahmebedingungen Abschnitt III.1) mit der Bewerbung abzugeben. Das Fehlen oder die Nichtvorlage der geforderten Nachweise bzw. Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb. Der Antrag sowie die geforderten Dokumente sind fristgerecht und unterschrieben über die Vergabeplattform beim Auftraggeber einzureichen.
Zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verfahren Stufe 2 werden nur Bewerber aufgefordert, die die Bewerbungsbedingungen erfüllen. Deshalb in dieser Stufe 1 nur Bewerbungs- und noch keine Angebotsabgabe übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.