Stromversorgung 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-17
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromversorgung 2024-2025
Das Universitätsklinikum Bonn schreibt die Lieferung von Strom für die eigenen Abnahmestellen mit Lieferbeginn ab 01.01.2024 für eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 in einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages" (KO-Kriterium).
Der zu liefernde Strom muss zwingend im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes registrierter Ökostrom (HKNR) sein.
Anzahl Abnahmestellen: 4 (RLM)
Prognosemenge 2024: 17.801.267 kWh
Prognosemenge 2025: 16.847.995 kWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDZ64
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB