Neubau Hauptfeuer- und Rettungswache, Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6714
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hauptfeuer- und Rettungswache, Generalplanerleistungen
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau der Hauptfeuer und Rettungswache Bielefeld.
Herforder Straße / Feldstraße / Eckendorfer Straße 33609 Bielefeld
Folgende Generalplanungsleistungen sollen beauftragt werden:
a) Leistungsbild Gebäude gemäß § 34 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI)
b) Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI)
c) Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 der Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI)
d) Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI)
Anlagengruppen:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Anlagengruppe 1)
- Wärmeversorgungsanlagen (Anlagengruppe 2)
- Lufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3)
- Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4)
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Anlagengruppe 5)
- Förderanlagen (Anlagengruppe 6)
- Diverse nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen zur Nutzung (Anlagengruppe 7)
- Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8)
e) Leistungsbild Bauphysik gemäß Ziff. 1.2.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Anwendungsbereiche (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 und besondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß Ziff. 1.2.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI):
aa) Wärmeschutz und Energiebilanzierung (EnEV-Nachweis)
bb) Bauakustik (Schallschutz)
cc) Raumakustik
f) Leistungen zum Brandschutz nach Schriftenreihe AHO Nr. 17
g) Leistungen zur Erlangung der BNB-Zertifizierung (Silber)
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag läuft bis zur Fertigstellung des Projektes.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollten nach den unter Ziffer III.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität der zu vergebenden Leistung (Generalplanungsleistungen in Gestalt von Objekt- und Fachplanungen) entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen näher definiert werden.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität durchgeführt hat, erhält der Bewerber die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf Platz 5 mehr als ein Bewerber entfällt, so entscheidet das Los über die Angebotsaufforderung.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 5.000.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 5.000.000,00).
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei Jahre (Mindestbedingung: Die Auftraggeberin verlangt als Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 45 Abs. 2 VgV einen Mindestumsatz von 5.000.000 EUR pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweist).
3) Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanungsleistungen für Neubau, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Feuerwachen oder vergleichbarer Bauvorhaben aus dem Bereich BOS) des Bewerbers der letzten drei Jahre.
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB.
5) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Die entsprechenden Eigenerklärungen erfolgen in dem Bewerbungsbogen der Auftraggeberin, der Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, an der hierfür vorgesehenen Stelle.
1) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
2) Angabe von in den letzten zehn Jahren durchgeführten und abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag (Generalplanungsleistungen für Neubau, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Feuerwachen oder vergleichbarer Bauvorhaben aus dem Bereich BOS) ähneln.
Anzugeben sind die in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben.
Mindestbedingung: Die Auftraggeberin verlangt als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit, dass der Bewerber gemäß § 46 Abs. 3, Nr. 1 VgV eine Referenz für Generalplanungsleistungen nachweist, die alle Bedingungen mindestens erfüllt:
- Abschluss LP 8 innerhalb der letzten zehn Jahre,
- Neubau einer Hauptfeuerwache einer beruflichen Feuerwehr,
- Kostenfeststellung Kostengruppen 300 & 400 mindestens 30,0 Mio. EUR (ohne Umsatzsteuer).
Die Generalplanungsleistung muss mindestens die Leistung Objektplanung Gebäude (gemäß § 34 HOAI) und die Planung der technischen Ausrüstung (gemäß § 55 HOAI) beinhalten.
Die entsprechenden Angaben erfolgen in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen des Auftraggebers an der hierfür vorgesehenen Stelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a.) Angaben zum Teilnahmewettbewerb:
In der ersten Verfahrensphase wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen.
Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen;
- Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
b.) Erläuterungen zur Angebotswertung
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert.
c.) Erläuterungen zur preislichen Bewertung des Angebots
Die in den Honorarblättern angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird (Wertungspreis)
d.) Erläuterung zur konzeptionellen Bewertung des Angebots
Die Leistung wird auf der Basis der Ausführungen zu der Projektorganisation und der Projektumsetzung gewertet.
Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts eingehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass die mit dem Angebot abzugebenden Ausführungen konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden und nicht nur allgemein die Organisation oder Umsetzung in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. Es muss ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrages erläutert.
Weitere Einzelheiten und Erläuterungen zu den geforderten Ausführungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Wertungsmatrix zu entnehmen.
e.) Zur Punktebewertung im Einzelnen:
Die einzelnen Kriterien können mit jeweils 1 bis 5 Punkten bewertet werden:
- Das Kriterium wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberin als ausreichend angesehen werden.
- 2 Punkte werden vergeben, wenn das Kriterien für den Auftrag befriedigende Ausführungen beinhaltet.
- Eine Bewertung mit 3 Punkten erfolgt, soweit der Bieter in seinen Ausführungen gut auf die als bewertungsrelevant benannten Aspekte eingeht.
- Das Kriterium erhält 4 Punkte, falls die bewertungsrelevanten Aspekte aus Sicht der Auftraggeberin in sehr guten Ausführungen dargelegt werden.
- 5 Punkte erhält ein Kriterium, welches hervorragende Ausführungen zu den bewertungsrelevanten Aspekten ausweist.
Pro Kriterium können maximal 5 Punkte erzielt werden, diese werden anschließend mit dem Faktor 50 multipliziert (5 x 50 =250). Insgesamt ist eine Leistungswertung mit 500 Punkten (250 x 2 = 500) möglich.
Die bewertungsrelevanten Aspekte der Kriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Wertungsmatrix zu entnehmen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Bietern das Vertragsdokument im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung zu stellen.
Der Vertragsentwurf beinhaltet unter anderem eine Baukostenobergrenze und Vertragsstrafen in Bezug auf die Teilnahme von regelmäßigen Baubesprechungen, sowie eine unzulässige Ablösung eines Projektleiters oder dessen Stellvertreters.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRRQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]