Sicherheitsbeauftragter Tunnel Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-042-SZE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsbeauftragter Tunnel Westfalen
Für Tunnelbauwerke ist es gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) bzw. den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT-80/100) erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Verwaltungsbehörde anerkannt und vom Tunnelmanager ernannt.
Straßen.NRW als Betreiber der Tunnelanlagen hat sich in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes NRW dazu entschlossen, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten öffentlich auszuschreiben und durch einen externen Beauftragten leisten zu lassen.
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen Aufgrund des Umfangs im Tunnelbestand über alle Stadien (in Planung, im Bau, unter Ver-kehr) sowie der räumlichen Verteilung der Tunnel in Nordrhein-Westfalen und auch um in kritischen Situationen ggf. eine zweite Meinung über einen laufenden Vertrag einholen zu können, ist beschlossen, die Leistungen des Sicherheitsbeauftragten für Tunnel in zwei getrennten Verträgen, zum einen für Tunnel im rheinischen, zum anderen für Tunnel im westfälischen Landesteil, abzufassen.
Details zur Lage der Tunnel für diesen Vertrag ("Tunnel Westfalen") sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Für Tunnelbauwerke ist es gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) bzw. den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT-80/100) erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Verwaltungsbehörde anerkannt und vom Tunnelmanager ernannt.
Straßen.NRW als Betreiber der Tunnelanlagen hat sich in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes NRW dazu entschlossen, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten öffentlich auszuschreiben und durch einen externen Beauftragten leisten zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 10008 - HVA F - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio EUR* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 0,25 Mio EUR* abschließen werde(n).
1. Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
2. Bestimmte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
3. Bestimmte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
4. Bestimmte Anforderungen an die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
5. Bestimmte Anforderungen an die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
6. Bestimmte Anforderungen an die Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
zu 1: § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens die Aufgabe des zertifizierten Sicherheitsbeauftragten für 20 Straßentunnel wahrgenommen haben. Die Aufgaben müssen in mindestens zwei Bundesländern wahrgenommen worden sein.
zu 2: § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
? Es muss ein abgeschlossenes Studium Elektro-, Bau-, oder Maschinenbauingenieurwesen vorgewiesen werden.
? Es muss ein erfolgreich abgeschlossener, zertifizierter Lehrgang als Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen nach-gewiesen werden.
zu 3: § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium wie unter § 46 (3) Nr.1 beschrieben und mind. 5 Jahre Berufserfahrung.
zu 4: § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 3 Mitarbeiter und 3 Führungskräfte verfügen, die die Befähigung besitzen, die Tätigkeiten auszuüben oder das Projekt zu leiten.
zu 5: § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
CAD-Software zur Erstellung von Planunterlagen; ITWO-kompatible Abrechnungssoftware.
zu 6: § 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens erfüllen:
Regelmäßige Fortbildungsnachweisen im Bereich Tunnelsicherheit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.06.2027
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDQY16TZBDE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassen.nrw.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassen.nrw.de