RV über die Lieferung von FW-Material und zugehöriger Planungsleistung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Netzservice-swka.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV über die Lieferung von FW-Material und zugehöriger Planungsleistung
Lieferung von Fernwärmerohren und –formteilen in verschiedenen Nennweiten aus
Kunststoffmantelverbundrohr (KMR) in der Dämmserie 2 gemäß DIN EN 253 sowie Zubehör inkl. zugehöriger Planungsleistungen für den Bau von FW-(Verteiler)leitungen für die Jahre 2024 und 2025, Optionsjahr 2026.
Lieferung von Fernwärmerohren und –formteilen in verschiedenen Nennweiten aus
Kunststoffmantelverbundrohr (KMR) in der Dämmserie 2 gemäß DIN EN 253 sowie Zubehör inkl. zugehöriger Planungsleistungen für den Bau von FW-(Verteiler)leitungen für die Jahre 2024 und 2025, Optionsjahr 2026.
Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr (2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift,
Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur
gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des
Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei
Monate);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs.
4GWB für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen;
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB 5.
Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder
die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
7. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt
hat oder handeln wird;
8. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der
Regierungspräsidien Baden-Württemberg Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise
der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und
Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine
Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
9. Verpflichtungserklärungen (Erklärung zur Eignungsleihe) anderer Unternehmen und ggf. deren
Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren
Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage
erklären.
Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den
Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen durch die SWKA vorgehalten.
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen,
die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur
als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jeweils mindestens die doppelte Höhe der Angebotssumme erreichte.
2. Vorlage einer Deckungszusage einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
aus welcher jeweils für den einzelnen Versicherungsfall eine Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für
Sachschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden und mindestens das Zweifache dieser Summen als
jährlichen Maximaldeckungsgrenzen für eine Summe von Versicherungsfällen hervorgeht.
3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des
Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
4. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber
oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der
technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder
dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Ausstellungszeitpunkt sämtlicher Erklärungen und Nachweise darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht länger
als drei (3) Monate verstrichen sein.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt. Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieses andere
Unternehmen oder deren Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.1.1) 7. abgibt
und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.1.2) 1. und 2. seine eigene wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit nachweist.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 3 ausdrücklich
genannt.
1. In Anlehnung an das Arbeitsblatt FW 401 wird vom Auftraggeber Sand in den Dehnungsbereichen eingesetzt, um die thermisch verursachten Dehnungen der KMR aufzunehmen. Dieses sogenannte „Sandkissen“ sind nach Vorgabe der Ausführungsplanung einzubringen und dürfen nicht durch herkömmliche Dehnpolster aus PU-Schaum ersetzt werden. Die angebotenen Komponenten müssen für diese Verlegeweise geeignet sein. Dies ist durch die zu erbringenden materialspezifischen Planungsleistungen zu bestätigen.; 2. Vorlage der unten geforderten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
Vorlage zweier Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang für die Materiallieferung und Planung (DN 25 bis DN 250, mindestens 9.000 m Trasse zzgl. Zubehör, Auftragsvolumen von ca. 1.000.000 €) aus dem Zeitraum 2020 bis 2023 vorgelegt werden. Die Referenzen müssen jeweils die folgenden Angaben beinhalten:
• Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer)
• Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe zu
• Bezeichnung des Referenzprojektes
• Beschreibung der Leistungen/Rolle des Referenzgebers
• Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung
• Höhe des Auftragsvolumens der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt in EUR netto
• Gesamtkosten des Projektes
• Aktualität der Referenz (Leistungszeitraum, Projektdauer)
• Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen)
• Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden
• Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Angebotes) berücksichtigt.; 3. Mit den Angebotsunterlagen ist ein Konzept vorzulegen aus dem nachvollziehbar hervorgeht, wie eine hohe Qualität bei der Auftragsabwicklung sichergestellt werden soll. Hierzu gehören insbesondere die Darstellung des Arbeitsablaufes vom Bestelleingang bis zur Auslieferung des Materials, die Beschreibung zur Sicherstellung kurzer Reaktionszeiten (bis zu fünf Arbeitstage) bei fehler- oder mangelhaften Lieferungen, die Beschreibung der Sicherstellung kurzer Reaktionszeiten bei notwendigen Abweichungen gegenüber der Ursprungsplanung sowie die Beschreibung zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Produktqualität. Seitens des AG ist hierbei insbesondere die kontinuierliche Schaumprüfung von Interesse. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass die Produkte regelmäßig durch externe Prüfer geprüft werden und ein Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 9001:2015 vorhanden ist und umgesetzt wird. Bzgl. der Planungsleistungen muss das Angebot die folgenden Informationen beinhalten:
• Ansprechpartner und dessen Stellvertreter
• grundsätzliche Bearbeitungszeiten
• Reaktionszeiten, insbesondere bei notwendigen Umplanungen während der Bauphase und für Vor-Ort-Termine
• Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung; 4. Ergänzend ist eine Übersicht über die jahresdurchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Geschäftsjahren, gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und getrennt nach den einzelnen relevanten Leistungsbereichen vorzulegen.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich 30 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt hat.; 5. Zusätzlich ist eine Dokumentation einzureichen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt, um den Auftrag zu bearbeiten.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten (technische Ausstattung, das Personal oder die Referenzen) eines anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft, wird dieses nur gewertet, wenn das andere Unternehmen oder der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung (Erklärung zur Eignungsleihe) abgibt.; 6. Bewerber muss über Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagement verfügen.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten (technische Ausstattung, das Personal oder die Referenzen) eines anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft, wird dieses nur gewertet, wenn das andere Unternehmen oder der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 7. abgibt.
Der Ausstellungszeitpunkt sämtlicher Erklärungen und Nachweise darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht länger
als drei (3) Monate verstrichen sein.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO
durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung
enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der
URL www.subreport.de/E98589479 abgerufen werden.
2. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E98589479 abzugeben.
3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen
die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/
Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses
Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der
Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind
ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die
Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder
Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57
SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der
Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1)
genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die
SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist
gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz
Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend
machen.
7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen
dieser Ausschreibung verwendet werden.
8. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst
werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der
Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine
Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
9. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu
vergeben.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Ort: Stuttgart
Land: Deutschland
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