Kauf von neuen/gebrauchten Flugzeugenteisern

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203404120
Fax: +49 2203/402773
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E29325776
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kauf von neuen/gebrauchten Flugzeugenteisern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34143000 Fahrzeuge für den Winterdienst
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zwei neue/gebrauchte Flugzeugenteisungsgeräte zum Enteisen von Flugzeugen bis B747-8.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zwei neue/gebrauchte Flugzeugenteisungsgeräte zum Enteisen von Flugzeugen bis B747-8. Die detaillierten Anforderungen ergeben sich aus den Mindestbedingungen. Benötigt werden die Geräte vor Beginn der Enteisungssaison am 01.09.2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 2
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber/Bieter und bei Bewerber-/Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:

a) Scan des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung;

b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;

c) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:

a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2.000.000 EUR für Personenschäden, in Höhe von 2.000.000 EUR hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.

b) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz im Bereich Verkauf von Flugzeugenteisungsgeräten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.

c) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich Verkauf von Flugzeugenteisungsgeräten bis B747-8. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.

d) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereichs Verkauf von gebrauchten Flugzeugenteisungsgeräten bis B747-8. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Die Mindeststandards gehen aus der Beschreibung selber hervor.

b) Der Jahresumsatz im Bereich Verkauf von Flugzeugenteisungsgeräten muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens 5.000.000 EUR pro Geschäftsjahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben. Die Antriebsarten Diesel, Gas oder Elektro sind zulässig.

c) Der Jahresumsatz im Bereich Verkauf von Flugzeugenteisungsgeräten bis B747-8 muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens 3.000.000 EUR pro Geschäftsjahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben. Die Antriebsarten Diesel, Gas oder Elektro sind zulässig.

d) Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereich Verkauf von gebrauchten Flugzeugenteisungsgeräten bis B747-8 muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens 1.000.000 EUR pro Geschäftsjahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben. Hier dürfen nur Umsätze angeben werden, bei denen der Auftraggeber gebrauchten Flugzeugenteisungsgeräten bis B747-8 verkauft hat. Die Antriebsarten Diesel, Gas oder Elektro sind zulässig.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Form eines Scans ist ausreichend. Soweit ein Bewerber für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VI zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular VII zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und das Formular VIII bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Außerdem muss im weiteren Verfahren nach Angebotsabgabe, vor Erteilung des Zuschlags eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer hinsichtlich seiner Bereitschaft, den Auftrag als Subunternehmer auszuführen sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung eingereicht werden. Die Formulare werden gesondert zur Verfügung gestellt. Folgende Nachweise sind vorzulegen:

a) Nennung von mindestens zwei Referenzen, bei denen der Bewerber neue und/oder gebrauchte Flugzeugenteisungsgeräten bis B747-8 verkauft hat. Die jeweilige Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Anliefertermins und des Auftragswertes zu belegen. Hierfür ist das Formular VIII Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens“ zu verwenden.

Eigenerklärungen durch den Bewerber hierzu sind ausreichend. Die Einreichung von Referenzschreiben von Auftraggebern ist nicht erforderlich, aber möglich.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Der Verkauf von mindestens 4 neuen und/oder gebrauchten Flugzeugenteisungsgeräten bis B747-8 müssen als Referenz nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch zwei oder mehr Referenzen aus der EU erbracht werden. Hier dürfen nur Referenzen angeben werden, bei denen der Auftraggeber neue und/oder gebrauchte (nicht älter als zwei Jahre bei Übergabe an Käufer) Flugzeugenteisungsgeräte bis B747-8 verkauft hat. Der Verkauf muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein. Die Antriebsarten Diesel, Gas oder Elektro sind zulässig.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3e)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/07/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.

b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

c) Die für den Eignungsnachweis erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in Anlage „Eignungsbedingungen“ (EB) Unterlage vorhanden. Die Unterlage ist uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E29325776

d) Auskunftsersuchen des Interessenten /der Bietergemeinschaft sind ausschließlich über SUBREPORT/ELVIS an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.

e) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.

f) Informationen, z.B. Antworten auf Bieterfragen, werden über SUBREPORT/ELVIS an alle Bieter verteilt. Der Auftraggeber empfiehlt daher allen Bietern, täglich in SUBREPORT/ELVIS nach aktuellen Informationen und Klarstellungen des Auftraggebers sowie Antworten auf Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu schauen.

g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

h) Die Angebote sind digital, verschlüsselt, ohne Signatur abzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3055
Fax: +49 221-147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2023

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