Psychische Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 0039-BGF-Psyche-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Psychische Gesundheit
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein bundesweiter Rahmenvertrag für die Durchführung von Maßnahmen in den Handlungsfeldern "Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung" mit dem Präventionsprinzip "Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen" und "Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil" mit dem Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung" im Rahmen der BGF nach § 20b SGB V bei Firmenkunden.
Bundesweit
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit Schwerpunkt Betrieblicher Gesundheitsförderung nach § 20 b SGB V für Firmenkunden des Auftraggebers durch bundesweite Maßnahmen auf Basis der Kriterien des Leitfadens Prävention zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung und zum Themenfeld psychische Gesundheit in Form von gesundheitsförderlichen Modulen inklusive Arbeitsmaterialien und Teilnehmerunterlagen sowie Entwicklungs- und Kreativleistungen für eine maximale Laufzeit von drei Jahren ab Leistungsbeginn (01.09.2023).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 1.000.000,00.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über die Benennung von mindestens zwei Referenzkunden, deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und nicht länger als zwei Jahre zurückliegen aber noch laufen dürfen, soweit der Beginn der Aufträge mindestens ein Jahr zurückliegt,
bzgl.:
1) Erfahrungen in der Planung und Durchführung von ganztägigen Resilienz-Workshops (s. dazu auch Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1 (1)) Es ist mindestens ein Referenzkunde mit über 10.000 Beschäftigten zu benennen.
2) Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Überprüfung der Messergebnisse folgender Module (s. dazu auch Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1 (1))
Messung der Herzratenvariabilität
Resilienz-Check/Ressourcen-Check/Check up Gesunder Schlaf
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Zuverlässigkeit.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) über einen fehlenden Bezug zu Russland im in der Anlage genannten Sinne und Umfang.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.