Erdgasversorgung 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-18
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasversorgung 2024-2025
Das Uniklinikum Bonn schreibt die Lieferung von Erdgas für die eigenen Abnahmestellen mit Lieferbeginn ab 01.01.2024 für eine Laufzeit bis zum 01.01.2026 in einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages" (KO-Kriterium).
Anzahl Abnahmestellen:
1 (RLM)
Prognosemenge 2024: 134.484.250 kWh
Prognosemenge 2025: 135.156.671 kWh
3 (SLP)
Prognosemenge 2024: 300.430 kWh
Prognosemenge 2025: 301.857 kWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDZ6F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB