Ausschreibung Ökostromlieferung 2024ff Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-113
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Ökostromlieferung 2024ff
Lieferung von Ökostrom 2024-2026 für den Kreis Unna
Stromlieferung über drei Jahre mit Verlängerungsoption. Aufteilung in 2 Lose, jährlich ca. 2,9 GWh, Lieferbeginn 01.01.2024
Sondervertrags-Abnahmestellen
Kreis Unna
Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung; ca. 13 Abnahmestellen mit ca. 2,5 GWh/a
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren (31.12.2028), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarif-Abnahmestellen
Kreis Unna
Niederspannung ohne Leistungsmessung, ca. 32 Abnahmestellen mit ca. 0,4 GWh/a
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren (31.12.2028), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung
- Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung, 5. Sanktionspaket der EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gemäß Formblatt
Abschnitt IV: Verfahren
online
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D9GB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.