Planungsleistungen Erweiterung Martin-Luther-Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0479
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erweiterung Martin-Luther-Grundschule
Planungsleistungen
Düsseldorf
Die Martin-Luther-Schule (Evangelische Grundschule Gotenstraße 20) ist eine derzeit zweizügige Grundschule und soll gem. Grundsatzbeschluss vom 13.07.2017 (Vorlage 40/47/2017) zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut werden.
Die dem Grundsatzbeschluss zugrundeliegende Planungsidee sah den Ausbau des Dachgeschosses der benachbarten Rudolf-Hildebrandt-Schule, Förderschule Gotenstraße vor.
Im Zuge der Konkretisierung der Planungsaufgabe wurde festgestellt, dass ein Ausbau des Dachgeschosses der Rudolf-Hildebrand-Schule u.a. aus bautechnischer und brandschutztechnischer Sicht nicht möglich ist. Die notwendigen Erweiterungsflächen können daher nur durch einen Erweiterungsbau realisiert werden. Im Rahmen des gemeinschaftlichen Planungsprozesses (LPH 0) und der damit verbundenen Bedarfskonkretisierung wurde der tatsächliche benötigte Raumbedarf mit Blick auf die notwendige Anpassung der Flächen in Vorbereitung auf den Ganztagsanspruch ab Schuljahr 2025/26 und die Berücksichtigung des gestiegenen Differenzierungsbedarfes und Optimierung Mittagsverpflegung (Einbau einer Mensa) angepasst, um den Standort zukunftsfähig für eine Dreizügigkeit auszubauen.
Das bisherige Planungsbüro wird an dieser Ausschreibung nicht teilnehmen.
Der AG führt ein einstufiges offenes Verfahren nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Planungsleistungen für Objektplanung, Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (und Einarbeitung LPH 1 bis 3)
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, EU-Sanktionen, Scientology vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden innerhalb der Angebotsunterlagen abgegeben.
Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer Projektversicherung über die gesamte Projektlaufzeit.
Deckungssummen von
- 2.000.000 € für Personenschäden und
- 2.000.000 € für sonstige Schäden.
1. Nachweis von 2 Referenzen, welche den nachgenannte Mindestkriterien entsprechen.
2. Angaben zum Projektteam
Zu 1.:
Referenz 1
- Neubau eines Bildungsgebäudes,
- als Objektplaner die Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI erbracht,
- Übergabe des Referenzobjekts in der LPH 8 nach dem 01.01.2018,
- Baukosten der KG 300 und 400 mindestens 3.000.000 € (brutto).
Referenz 2
- Neubau eines Bildungsgebäudes,
- als Objektplaner die Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI erbracht,
- Übergabe des Referenzobjekts in der LPH 8 nach dem 01.01.2018,
- Baukosten der KG 300 und 400 mindestens 3.000.000 € (brutto).
Zu 2.:
Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums Projektleitung mindestens 10 Jahre und Stellvertretung mindestens 5 Jahre
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.