Elektronische Lasten mit Netzrückspeisung Referenznummer der Bekanntmachung: ZBT 03/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zbt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Lasten mit Netzrückspeisung
Die Zentrum für Brennstoffzellen-Technik ZBT GmbH (nachfolgend "ZBT") mit Sitz in Duisburg beschäftigt sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich Brennstoffzellen und Wasserstofftechnik. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden Elektronische Lasten mit Netzrückspeisung beschafft.
Zentrum für BrennstoffzellenTechnik GmbH Carl-Benz-Straße 201 47057 Duisburg
Für den Aufbau der Brennstoffzellen-Prüfstände im Projekt "FIS" werden neue elektronische Lasten benötigt. Mithilfe dieser Lasten werden vom ZBT projekt- oder kundenspezifische Lastprofile innerhalb der Prüfstandsuntersuchungen abgefahren. Um die unterschiedlichen Anwendungsfelder und die damit verbundenen Prüfumfänge vollständig abdecken zu können, werden zwei unterschiedliche Geräte-Typen benötigt (Gerätetypen a und b).
- (Gerätetyp a): elektronische Last: U=750V, I=120A, P=30kW, 8 Stück
- (Gerätetyp b): elektronische Last: U=80 V, I=1000A, P=30kW, 4 Stück
Dadurch ist sichergestellt, dass zum einen Brennstoffzellenstacks mit einer hohen Zellzahl bei einer Spannung von bis zu 750 V getestet und zum anderen auch große Zellformate mit einem Strom von bis zu 4000 A auf den Prüfständen untersucht werden können.
Die mit dem vorliegenden Verfahren zu beschaffenden Lasten sollen als modulare Einheiten mit einer Leistung von jeweils 30 kW individuell für den entsprechenden Versuch vom ZBT zusammengeschaltet werden können. Aus diesem Grund werden mehrere Geräte einer Bauart durch Parallelschaltung passend zu den Versuchsanforderungen zusammengeschaltet. Die Lasten müssen jeweils mit einer eigenen CAN- und Ethernetschnittstelle ausgestattet sein, um einen individuellen Betrieb zu ermöglichen. Zusätzlich muss auch ein Master-Slave-Betrieb möglich sein, so dass über die Kommunikation mit einer Master-Last die übrigen Slave-Lasten mit angesprochen werden. Beide Gerätetypen müssen von demselben Hersteller stammen und sowohl auf der elektrischen Anschlussseite, als auch auf der Software- / Treiberseite untereinander austauschbar und vollumfänglich kompatibel sein. Aus diesem Grund wird die Vergabe auch nicht in Lose aufgeteilt.
Die zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Der Auftraggeber erhält hierfür Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen eine institutionelle Förderung des Haushaltsjahres 2023 auf Basis der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Forschungseinrichtungen des Johannes-Rau- Forschungsgemeinschaft e.V. (PtJ-Projektnummer: 2212jr002).
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronische Lasten mit Netzrückspeisung
Ort: Kappelrodeck
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTE6UNY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.