Bekanntmachung vergebener Auftrag - Objektplanung Verkehrsanlagen & Objektplanung der Ingenieurbauwerke für das Gewerbegebiet Schürenfeld in Fröndenberg/Ruhr Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfg-kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag - Objektplanung Verkehrsanlagen & Objektplanung der Ingenieurbauwerke für das Gewerbegebiet Schürenfeld in Fröndenberg/Ruhr
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021 (Teil 1) & Objektplanung der Ingenieurbauwerke gemäß § 43, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021, (Teil 2) für das Gewerbegebiet Schürenfeld in Fröndenberg/Ruhr
WFG Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 19 59425 Unna Gewerbegebiet Schürenfeld in Fröndenberg/Ruhr
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021 (Teil 1):
Der vorliegende Auftrag umfasst erstens die Planung der Straßenaufweitung der Bundesstraße B233 im Einmündungsbereich zum Gewerbegebiet Schürenfeld mit der Integration einer Abbiegespur und der Errichtung eines lichtsignalgeregelten Knotenpunkts an der Bundesstraße B233 sowie die Planung des Baus einer zweiseitigen Bushaltestelle (äußere Erschließung). Zweitens umfasst der Auftrag die
Planung der kompletten Erschließungsstraße inkl. des Wendehammers sowie der Anbindung an den Grünen Weg im Süden im Gewerbegebiet (innere Erschließung).
Objektplanung der Ingenieurbauwerke gemäß § 43, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021, (Teil 2):
Bei den Ingenieurbauwerken handelt es sich um die Anlagen und Bauwerke zur Schmutz- und Regenwasserbeseitigung (Kanäle, Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken). Durch die Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante identifiziert, die Folgendes beinhaltet.
- Die abzuleitende Schmutzwassermenge wurde auf der Basis des Arbeitsblatts DWA-A 128 bestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass keine wasserintensiven Betriebe angesiedelt werden. Das anfallende Schmutzwasser soll Richtung Bahntrasse in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Straße "In der Liethe" geführt werden.
- Das Regenwasser soll gedrosselt und geklärt in den Liethebach eingeleitet werden. Dazu sind für das Gewerbegebiet ein Regenklär- und ein Regenrückhaltebecken zu errichten. Es ist geplant, das Volumen der Regenwasserkanäle und des Regenrückhaltebeckens aufgrund der Sicherheitsbedürfnisse der Unterlieger für ein 100-jähriges Regenwasserereignis auszulegen. Der rechtskräftige Bebauungsplan stellt das erforderliche Regenrückhaltebecken im Süden des Plangebiets nachrichtlich dar. Auf eine Festsetzung wurde verzichtet, um die erforderliche Flexibilität für das anschließende wasserrechtliche Verfahren zu gewährleisten.
- Zur Vermeidung von unzulässigen Gewässerbelastungen muss das Oberflächenwasser durch ein Regenklärbecken am südlichen Rand des Gewerbegebiets vorgereinigt werden.
Im Rahmen der weiteren Planung der Ingenieurebauwerke ist unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeits- und Vermarktungsaspekten abzuwägen, ob ein Bodenmanagement sinnvoll ist.
Die Leistungen sollen stufenweise vergeben werden:
o Stufe 1: LPH 1-2,
o Stufe 2: LPH 3-5, spätestens drei Monate nach Abschluss von Leistungsphase 2
o Stufe 3: LPH 6-9, spätestens drei Monate nach Abschluss von Leistungsphase 5
o Besondere Leistungen gemäß Abschnitt E
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Es ist beabsichtigt, auch die weiteren Leistungsstufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D9U3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.