Schmalspur-Geräteträger für die Kreisstraßenmeisterei in Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-66-247-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schmalspur-Geräteträger für die Kreisstraßenmeisterei in Steinfurt
Unterhaltungsfahrzeug für die Radwegunterhaltung
Kreisstraßenmeisterei Steinfurt Sellen 42a 48565 Steinfurt
Unterhaltungsfahrzeug für die Radwegunterhaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Eine Service Werkstatt für das Gerät befindet sich im Umkreis von 60 km vom Lieferort Steinfurt.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Aufstellung aller Technischen Daten (Geräteprospekt) Nach Auftragserteilung vorzulegende Unterlagen (mit Lieferung des SchmalspurGeräteträgers) Betriebsanleitung Betriebserlaubnis nach § 21 STVO Ersatzteilliste Angaben/Nachweis über Lärm und Vibration nach § 6 und § 9 LärmVibrationsArbSchV EGKonformitätserklärung CEKennzeichnung Nachweis der Fahrzeugkonservierung (verbesserte Konservierung) für professionellen Winterdiensteinsatz auf Wachs bzw. Bitumenbasis (3fach). Zertifizierungsbescheinigungen bei der Verwendung von Komponenten verschiedener Hersteller In dem Leistungsverzeichnis werden in einigen Positionen Leitprodukte angegeben. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte dienen jedoch nur Verdeutlichung eines Qualitätsstandards. Alle Produktangaben sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer in allen Bereichen auf gesonderte Anforderung nachzuweisen.
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LRMY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.