Rohbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.calw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klotzundpartner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten
Generalsanierung Ostflügel HIP Realschule in Calw:
Der Ostflügel der Heinrich Perrot- Realschule in Calw ist das letzte Gebäude des Schulkomplexes Innenstadt, welches
noch keiner Generalsanierung unterzogen wurde. Zu diesem Zweck wird der gesamte Ostflügel geräumt. Und die
Schule bezieht zusätzliche Flächen im Westflügel und in den Nachbarschulen, sowie in noch aufzustellenden Containern auf dem Schulhof des benachbarten Hermann Hesse- Gymnasiums. Die Sanierung umfasst alle vier
Geschosse des Ostflügels.
Es ist vorgesehen die Arbeiten im November 2023 mit den Abbrucharbeiten zu beginnen und nach circa 18 Monaten
im Mai 2025 abzuschließen.
75365 Calw
Rohbauarbeiten:
1 Baustelleneinrichtung, 1 Kran
50 m2 Berliner Verbau
Abbruch von Konstruktionen, Sprießarbeiten
85 m3 Beton für Aufzug, Gründung, Wand, Decken
550 m2 Schalungen aller Art
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister
- § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
- § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre
- § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte
- § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
- § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserüllung: 5% der Summe der Auftragssumme, ab einer Auftragssumme von netto 250.000 €.
- § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), ab einer Auftragssumme von netto 250.000 €.
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.