Maschinenteilversicherung Schienenfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 039-2023-0004_Maschinenteilversicherung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maschinenteilversicherung Schienenfahrzeuge
Verhandlungsverfahren zur Vergabe einer Maschinenteilversicherung Schienenfahrzeuge
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Maschinenteilversicherung für die im "MVZ (Maschinenverzeichnis)" aufgeführten Schienenfahrzeuge.
Die Versicherungssummen für Schienenfahrzeuge betragen gemäß dem "MVZ (Maschinenverzeichnis)"
854.082.882 € (Neuwert 2023).
Für eine Stadtbahn kann je nach Baujahr und technischer Ausstattung ein Wert von ca. 4,5 - 5 Mio. € angenommen werden, der Wert je Zahnradbahnfahrzeug beträgt ca. 13 Mio. €.
Die Straßenbahnen befinden sich nur während der ca. vierstündigen Betriebspause (Nacht) vollständig im Depot. Das Depot in Möhringen (Industriestr. 63) bietet Platz für 60 Bahnen, das Depot in Heslach (Böblinger Str. 262) für 40 Bahnen, das Depot in Remseck (Am Holzbach 1-3) für 60 Bahnen. Die Zahnradbahn (Stuttgart, Filderstr. 34) verfügt über drei Bahnen (zwei im Betriebshof / Werkstatt, eine im Theater Rampe).
Die Abstellanlage im Tunnel Waldau bietet Platz für fünf Züge, die Abstellanlage im Tunnel Gerlingen für acht Züge. Alle anderen Züge werden nachts im Freien abgestellt.
Die Höchstentschädigung je Ereignis beträgt 50.000.000 €.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Versicherungssummen werden zum Vertragsbeginn durch Anpassung der Wertzuschläge /Indexwerte (2024) berichtigt.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt unter Beachtung der Zuschlagskriterien und Wertungserläuterungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2).
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
4)
Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Der AG stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine Anlage 5 zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
6)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu die Anlage 3 des Teilnahmeantrags Eignungsleihe sowie die Anlage 4 des Teilnahmeantrags Verpflichtungserklärung es eignungsleihenden Unternehmens zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Der AG stellt hierzu die Anlage 1 des Teilnahmeantrags Unteraufträge sowie die Anlage 2 des Teilnahmeantrags Verpflichtungserklärung des Unterauftragsnehmers zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Bewerber müssen unter Berücksichtigung des konkreten Risikos über einen ausreichenden Rück-Versicherungsschutz verfügen und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sein.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
2)
Bewerber müssen über ausreichende Bonität zur Erbringung der Leistung verfügen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
3)
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
-Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
4)
Erklärung, dass:
-Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
5)
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
-Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
6) Eigenerklärung zur Einhaltung des BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage 6).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Eigenerklärung zu Referenzen über Führung/Alleinzeichnung von bzw. über Beteiligungen an vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen
Bewerber für eine Führungsleistung müssen über 3 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Maschinenbruch-Versicherungen) verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Der Bewerber muss als Allein- oder Führungsversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt (gewesen) sein. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt.
Bewerber für eine Beteiligung ohne die Übernahme von Führungsleistungen müssen über eine Referenz über die Zeichnung eines vergleichbaren Versicherungsvertrages (Maschinenbruch-Versicherung) verfügen, der in den letzten drei Jahren beendet wurde oder derzeit noch besteht. Der Bewerber muss an dem Versicherungsvertrag als Mitversicherer beteiligt (gewesen) sein. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
2)
Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Maschinenbruch-Versicherungs-Verträgen an einem Standort in Deutschland (sofern eine Bewerbung für eine Führungsleistung erfolgt).
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9.
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Es findet das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Anwendung. Daher sind im Teilnahmeantrag auch entsprechende Eigen-/ Verpflichtungserklärungen sowie eine separate Verpflichtungserklärung (Formblatt LTMG) gemäß diesem Gesetz abzugeben.
Der Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen an den Versicherungsschutz sowie der finalen Police, die den Bietern im Rahmen der finalen Angebotsphase unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jeweiligen Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt wird, geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.07.2023, 12:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
4)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle die Möglichkeit hat, auch auf Basis der Erstangebote den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, sofern seitens der Parteien kein Verhandlungsbedarf besteht.
6)
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.