Rahmenvertrag bedarfsabhängiger Sicherheitsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-82-169/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag bedarfsabhängiger Sicherheitsdienst
Rahmenvertrag zur bedarfsabhängigen Beauftragung von Sicherheitsdiensten für den Einsatz in verschiedenen Verwaltungseinheiten des Jobcenters Kreis Recklinghausen.
Kreis Recklinghausen 00000 Das Jobcenter Kreis Recklinghausen verfügt über derzeit 16 Standorte in den 10 Städten des Kreises Recklinghausen (Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop).
Rahmenvertrag zur bedarfsabhängigen Beauftragung von Sicherheitsdiensten für den Einsatz in verschiedenen Verwaltungseinheiten des Jobcenters Kreis Recklinghausen.
Das Jobcenter Kreis Recklinghausen verfügt über derzeit 16 Standorte in den 10 Städten des Kreises Recklinghausen (Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop).
An mehreren Standorten werden dauerhaft Sicherheitsdienste benötigt. Dies betrifft derzeit acht Standorte.
Zusätzlich kann es jederzeit zu Situationen in allen Verwaltungseinheiten kommen, welche einen sofortigen erstmaligen, ggf. auch dauerhaften Einsatz von Sicherheitspersonal bzw. zu einer Aufstockung desselben oder eine situationsbedingte Verlängerung der üblichen Einsatzzeiten erfordern.
Es werden drei Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen in einem Ranking festgelegt. Im Bedarfsfall beauftragt der Auftraggeber entsprechend dem festgelegten Ranking die Auftragnehmer/die Auftragnehmerinnen, die benötigten Bedarfe abzudecken.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Abschluss einer dem Umfang des Auftrages angemessenen und ausreichenden Haftpflichtversicherung. Hierbei müssen folgende Mindesthöhen der Versicherungssummen bestehen:
- für Personenschäden 1,5 Million Euro,
- für Sachschäden 500.000 Euro,
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 22.500 Euro,
- für reine Vermögensschäden 18.000 Euro.
Nachweis über den Abschluss einer Versicherung bei Verlust von Schlüsseln (Schlüsselversicherung) mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 Euro.
Der Bieter hat mindestens fünf Referenzen, der in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbrachten und vergleichbaren Leistungen (hier: Sicherheitsdienstleistungen in einer Größe von mindestens acht Einsatzkräften mit Publikumskontakt) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrags sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartnern, Telefonnummern und E-Mail-Adressen mit dem Angebot vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes hat der Auftragnehmer (Bieter)/die Auftragnehmerin (Bieterin) ausdrücklich zu erklären, dass er/sie regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmer/innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, beim Auftraggeber ausschließlich Personal mit erfolgreich abgeschlossener IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO einzusetzen. Nachweise sind auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.
Die Dienstkleidung der Sicherheitskräfte ist für verschiedene Wetterlagen und mit mehreren Varianten (légère, formal, business) für unterschiedliche Einsatzsituationen bei Angebotsabgabe durch Fotos darzustellen und während der Vertragslaufzeit beizubehalten.
Camouflage bzw. militärisch anmutende Optik der Dienstkleidung wird ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 1.4.07
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D9G6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.