Beauftragung einer Finanzberatungsgesellschaft
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stuttgart-airport.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung einer Finanzberatungsgesellschaft
Beauftragung einer Finanzberatungsgesellschaft mit der Unterstützung bei der Einwerbung von Akquisitionsdarlehen.
Flughafen Stuttgart
Beauftragung einer Finanzberatungsgesellschaft mit der Unterstützung bei der Einwerbung von Akquisitionsdarlehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Beauftragung einer Finanzberatungsgesellschaft mit der Unterstützung bei der Einwerbung von Akquisitionsdarlehen unterliegt nicht dem Kartellvergaberecht (Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB - finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel von Finanzinstrumenten).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind