Strom- und Erdgasversorgung - Kreisklinikum Siegen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-006-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strom- und Erdgasversorgung - Kreisklinikum Siegen GmbH
Lieferung von Strom und Erdgas
Stromversorgung
Kreisklinikum Siegen GmbH Weidenauer Straße 76 57076 Siegen, Klinikservice Siegerland GmbH Daimler Str. 50 57072 Siegen, MedCenter GmbH Weidenauer Str. 57076 Siegen
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für Gebäude und sowie die Lieferung von Erdgas an alle Strom- bzw. Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die in den Leistungsverzeichnissen inkl. Anlagen aufgelistet sind.
Der Lieferant übernimmt für die Lieferstellen, die Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind, die Vollversorgung mit Strom und Erdgas. Als Übergabestelle gelten die Eigentumsgrenzen des Netzanschlussvertrages zwischen Kunde und jeweiligem Netzbetreiber und soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, der Anschlussflansch der Zähleinrichtung zwischen dem Netz des jeweiligen Netzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage.
Der Vertrag wird für die Dauer zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2025 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 31.12.2026.
Erdgasversorgung
Kreisklinikum Siegen GmbH Weidenauer Straße 76 57076 Siegen, Klinikservice Siegerland GmbH Daimler Str. 50 57072 Siegen, MedCenter GmbH Weidenauer Str. 57076 Siegen
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für Gebäude und sowie die Lieferung von Erdgas an alle Strom- bzw. Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die in den Leistungsverzeichnissen inkl. Anlagen aufgelistet sind.
Der Lieferant übernimmt für die Lieferstellen, die Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind, die Vollversorgung mit Strom und Erdgas. Als Übergabestelle gelten die Eigentumsgrenzen des Netzanschlussvertrages zwischen Kunde und jeweiligem Netzbetreiber und soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, der Anschlussflansch der Zähleinrichtung zwischen dem Netz des jeweiligen Netzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage.
Der Vertrag wird für die Dauer zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2025 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen (gelieferte Strom- bzw. Gasmenge) jeweils pro Los zur ausgeschriebenen Leistung.
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1DHZV1AX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.agkamed.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.