Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/1-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Softshelljacke Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Softshelljacken für Damen
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Softshelljacke Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Softshelljacken für Herren
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Softshelljacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Softshelljacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterkurzmantel Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterkürzmäntel für Damen
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterjacke Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterjacken für Herren
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterjacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterjacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Umstandsjacke Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Umstandsjacken für Damen
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Fleeceoverall Baby unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Fleeceoveralls für Babys unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winteroverall Baby unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winteroveralls für Babys unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Wintermütze Erwachsene unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Wintermützen für Erwachsene unisex
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Wintermütze Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Wintermützen für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterhandschuhe Erwachsene unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterhandschuhen für Erwachsene unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
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Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
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Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
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Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
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(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
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Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sweatshirt Damen
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sweatshirt Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Sweatshirts für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Langarmshirt Baby unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Umstands- und Stillshirts (2 in 1) langarm Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Umstands- und Stillshirts (2 in 1) kurzarm Damen
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sportschuhe Damen
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sportschuhe Herren
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Lieferung von Sportschuhen für Herren
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sportschuhe Kleinkind/Kind Mädchen
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Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Mädchen
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sportschuhe Kleinkind/Kind Jungen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Jungen
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Stiefeletten Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Stiefeletten für Damen
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Stiefeletten Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Mädchen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Mädchen
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Jungen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Jungen
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Badeschuhe Erwachsene unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Badeschuhen für Erwachsene unisex
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Badeschuhe Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Badeschuhen für Kleinkinder/Kinder unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
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(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
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Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Preisanpassungsklausel:
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Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
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Trägerunterhemd Damen
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Kurzarmbody Baby unisex
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Lieferung von Kurzarmbodys für Babys unisex
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Langarmbody Baby unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Langarmbodys für Babys unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Büstenhalter Damen
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Lieferung von Büstenhaltern für Damen
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Still-Büstenhalter Damen
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Socken Kleinkind/Kind unisex
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Lieferung von Socken für Kleinkinder/Kinder unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
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Strumpfhose Baby/Kleinkind unisex
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Preisanpassungsklausel:
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Strampler Baby unisex
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
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Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Schlafanzug (Set) Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Herren
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Schlafanzug (Set) Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Babydecke
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Babydecken
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Molton-Tuch
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Molton-Tüchern
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Neugeborene Sommer Set
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Neugeborenen Sommer Sets
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Neugeborene Winter Set
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Neugeborenen Winter Sets
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softshelljacke Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://delta-sport.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softshelljacke Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://delta-sport.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softshelljacke Baby/Kleinkind/Kind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://delta-sport.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterkurzmantel Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://delta-sport.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterjacke Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://delta-sport.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterjacke Baby/Kleinkind/Kind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://delta-sport.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umstandsjacke Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fleeceoverall Baby
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winteroverall Baby
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wintermütze Erwachsene
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tartu
NUTS-Code: EE008 Lõuna-Eesti
Postleitzahl: 50402
Land: Estland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wintermütze Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengenbostel
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterhandschuhe Erwachsene
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olten
NUTS-Code: CH023 Solothurn
Postleitzahl: CH-4600
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fashion-promo.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterhandschuhe Baby
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterhandschuhe Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olten
NUTS-Code: CH023 Solothurn
Postleitzahl: CH-4600
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fashion-promo.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterschal Erwachsene
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterschal Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jeanshose Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jeanshose Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jeanshose Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jogginghose Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jogginghose Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jogginghose Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jogginghose Baby
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leggings Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leggings Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sweatshorts Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sweatshorts Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umstandshose Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
T-Shirt Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nußloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bettybarclay.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
T-Shirt Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
T-Shirt Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sweatshirt Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sweatshirt Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sweatshirt Kinder
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Langarmshirt Baby
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengenbostel
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umstands- und Stillshirt langarm
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umstands- und Stillshirt kurzarm
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportschuhe Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach-Hallenberg/OT Viernau
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportschuhe Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tartu
NUTS-Code: EE008 Lõuna-Eesti
Postleitzahl: 50402
Land: Estland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportschuhe Mädchen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach-Hallenberg/OT Viernau
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportschuhe Jungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stiefeletten Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stiefeletten Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach-Hallenberg/OT Viernau
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterschuhe Mädchen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterschuhe Jungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach-Hallenberg/OT Viernau
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Badeschuhe Erwachsene
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Badeschuhe Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sandalen Mädchen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sandalen Jungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Slip Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach-Hallenberg/OT Viernau
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Slip Mädchen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Slip Jungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Retropants Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trägerhemd Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trägerunterhemd Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach-Hallenberg/OT Viernau
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trägerunterhemd Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kurzarmbody Baby
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Langarmbody Baby
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BH Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Still-BH Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sneakersocken Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olten
NUTS-Code: CH023 Solothurn
Postleitzahl: CH-4600
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fashion-promo.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sneakersocken Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olten
NUTS-Code: CH023 Solothurn
Postleitzahl: CH-4600
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fashion-promo.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Socken Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olten
NUTS-Code: CH023 Solothurn
Postleitzahl: CH-4600
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fashion-promo.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Socken Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Socken Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olten
NUTS-Code: CH023 Solothurn
Postleitzahl: CH-4600
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fashion-promo.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strumpfhose Kinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: THEDINGHAUSEN
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.comfort-socks.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strampler Baby
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlafanzug Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlafanzug Herren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlafanzug Kinder
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Babydecke
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Molton-Tuch
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugeborenen-Set Sommer
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugeborenen-Set Winter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.1.3): Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los geschlossen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 21.03.2023, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y6VV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]