Neubau Zentrallager + Erneuerung d. Betriebsstelle Ottmarsheim - Blitzschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2023/01/02/V023.1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrallager + Erneuerung d. Betriebsstelle Ottmarsheim - Blitzschutz
Blitzschutz Installationsarbeiten in 2 Losen am Zentrallager und der Betriebsstelle Ottmarsheim
Los 1 - Blitzschutz Zentrallager
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Installationsarbeiten Blitzschutzanlage beim Neubau Zentrallager
ca. 800 m HVI-Light-Leitung
Los 2 - Blitzschutz Betriebsstelle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Installationsarbeiten Blitzschutzanlage an der Betriebsstelle
ca. 200 m HVI-Light-Leitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der ZV Bodensee-Wasserversorgung gehört zur "Kritischen Infrastruktur". Bei dem geplanten Bauwerk handelt es sich um eine systemrelevante kritische Infrastruktur, die dem BSI-Regelwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unterliegt. Deshalb erfolgt die Vergabe ausschließlich an einen Bieter der die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat (KO-Kriterium). Die vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform der Deutsche eVergabe (https://www.deutsch-evergabe.de) eingereicht/hochgeladen werden. Bitte senden Sie die Vertraulichkeitserklärung mit dem Angebot ausgefüllt oder auch leer zurück. Der Auftragnehmer muss diese vor einer Beauftragung jedoch ausfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gerne werden Bieterfragen über die Plattform der Deutsche eVergabe beantwortet. Aus Fairnessgründen gegenüber allen Bietern beachten Sie bitte, dass Fragen bis max. eine Woche vor Submissionstermin beantwortet werden, damit alle Bieter Informationen aus Antworten/Rückmeldungen zu Bieterfragen für Ihre Angebotserstellung berücksichtigen können. In diesem Verfahren bis zum 12.07.2023
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.