Barrierefreie Erschließung des Berufskollegs in Lübbecke: Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 379 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreie Erschließung des Berufskollegs in Lübbecke: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1 und Besondere / Zusätzliche Leistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bestandsobjekt Berufskolleg Lübbecke wird von ca. 3.500 Schülerinnen und Schülern besucht. Der Schulkomplex besteht aus vier Gebäuden, die teilweise mit einer Rampenkonstruktion im 1. OG miteinander verbunden sind.
Im Zuge einer statischen Überprüfung im Jahr 2020 wurde festgestellt, dass diese Rampenkonstruktion nicht mehr den statischen Anforderungen entspricht und daher die Zugänglichkeit der Gebäude neu geregelt werden muss.
Auf Grund des Zustandes der Rampenanlage kommt der Bericht der statischen Überprüfung zu dem Schluss, dass die Rampenanlage nur noch bis 2023 betrieben werden darf.
Auf Grund der speziellen Ausführung der Rampenanlage erscheint eine Sanierung der Rampenanlage als unwirtschaftlich. Außerdem sind die oberen Geschosse der einzelnen Gebäude nicht barrierefrei erreichbar.
Es ist daher beabsichtigt, am Berufskolleg in Lübbecke fünf neue Aufzugsanlagen und mehrere Fluchttreppen zu errichten. Weiterhin sollen im Zuge der barrierefreien Erschließung sämtliche Fassaden der Gebäude neu gestrichen und vorhandene Mängel in den Fassaden behoben werden.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich exklusive der Planungsleistungen auf ca. 1,8 Mio. € netto.
Die Fertigstellung der barrierefreien Erschließung des Berufskollegs in Lübbecke ist bis August 2024 vorgesehen.
- Bereitstellung und Vorhaltung eines virtuellen Projektraumes,
- weitere Besondere Leistungen nach Aufwand.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot die nachfolgend genannten Unterlagen abgeben:
- Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister:
Für Bieter wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder des (Bau)Ingenieurs gefordert. Erforderlich ist, dass der Bieter nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV).
Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder (Bau-)Ingenieurs namentlich benennen (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 75 Abs. 3 VgV).
- Nur bei Bietergemeinschaften abzugeben:
Bietergemeinschaftserklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderung Umsatz: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gelten für den Auftrag nur als geeignet, wenn von ihm / von ihr im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre ein Gesamtumsatz von mindestens 400.000,00 EUR erwirtschaftet wurde.
Mindestanforderung Versicherung: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen müssen für mehrere Verstöße während eines Versicherungsjahres mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Mängel am Bauwerk müssen ausdrücklich mitversichert sein.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot Eigenerklärungen zu Referenzen und zur Beschäftigtenanzahl und Anzahl der Führungskräfte abgeben:
- Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen Objektplanung Gebäude (Erläuterung siehe Mindeststandards)
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020 bis 2022.
- Referenzen: Mindestens 2 Referenzen jeweils Objektplanung Gebäude (mindestens Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 nach § 33 HOAI) für Sanierungen/Modernisierungen/Umbauten von Objekten mit anrechenbaren Kosten von mindestens € 750.000,00. Die über die Referenz nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum 2018 bis zur Einreichung der Angebotsunterlagen vollständig abgeschlossen worden sein.
Hinweis: Für jede Referenz muss als Anlage eine DIN A4-Seite mit der Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen beigefügt werden.
- Beschäftigtenzahl: Bieter / Bietergemeinschaften müssen mindestens 3 Mitarbeiter (einschließlich Inhaber) beschäftigten, die über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieur (FH) / Master Bauingenieur(wesen) / Architekt / Bachelor of Sciences verfügen.
Architekten oder (Bau)Ingenieur gemäß § 75 VgV
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.