Umbau der Hauptstraße in Bielefeld- Brackwede hier: Haltestellendächer für die Hochbahnsteige Gaswerkstraße, Normannenstraße und Brackwede Kirche sowie für zwei Bushaltestellen-Dächer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Hauptstraße in Bielefeld- Brackwede hier: Haltestellendächer für die Hochbahnsteige Gaswerkstraße, Normannenstraße und Brackwede Kirche sowie für zwei Bushaltestellen-Dächer
Die moBiel GmbH plant den Umbau der Hauptstraße in Bielefeld‐Brackwede im Abschnitt nordwestlich der Gaswerkstraße und südlich der Jenaer Straße auf einer Länge von ca. 1250m.
Der Umbau beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung von drei Hochbahnsteigen (Gaswerkstraße, Normannenstraße und Brackwede Kirche) zur Erreichung der Barrierefreiheit und die Anpassung der Stadtbahngleise für die zukünftige
Fahrzeuggeneration. Gleichzeitig werden hiermit die Neuordnung des Radverkehrs, die Sanierung der Fahrbahn, die Bushaltestellen sowie die Sanierung der Seitenräume verbunden.
Gegenstand der vorliegenden Verdingungsunterlagen ist die Herstellung, Lieferung und Montage von drei Haltestellendächern für die o.g. Stadtbahnhaltestellen sowie zwei Bushaltestellen‐Dächer am Hochbahnsteig Normannenstraße.
Bielefeld
Die Gesamt‐Maßnahme wird zwischen April 2023 und Dezember 2024 ausgeführt.
Sie ist unterteilt in 9 Bauabschnitte. Der Einbau der Hochbahnsteigdächer ist in den Bauabschnitten 4, 5 und 7c vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Dächer ab Ende 2023 aufzustellen sind. Die ersten Fertigteilfundamente können für die Haltestelle Gaswerkstraße voraussichtlich im Oktober 2023 aufgestellt werden.
Die Arbeiten erfolgen ohne Stadtbahnbetrieb. Zum Zeitpunkt der Dacherrichtung ist keine Fahrleitung verbaut, jedoch finden gleichzeitig Straßen‐ und Gleisbauarbeiten statt. Die Arbeiten sind in den Bauzeitenplan der Hochbahnsteige berücksichtigt und haben in enger Abstimmung mit der beteiligten Tiefbaufirma zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.