Grünabfallverwertung ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: AWLK-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünabfallverwertung ab 2024
Verwertung von Grünabfall im Landkreis Karlsruhe ab 2024
Häckseln und Verwerten von holzigem Grünabfall im nördlichen Kreisgebiet
Landkreis Karlsruhe
Die Leistung umfasst das Aufnehmen des lose gelagerten holzigen Grünabfalls am Lagerort, das ggf. fachgerechte maschinelle Zerkleinern (Häckseln, Schreddern) und das Verladen des Häckselguts bzw. des holzigen Grünabfalls in Container sowie den unmittelbaren Transport durch den Auftragnehmer zu den von ihm angebotenen Verwertungsanlagen auf Anforderung durch den Auftraggeber.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Auftraggeber gekündigt ("1. Verlängerungsoption").
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2026 durch den Auftraggeber gekündigt ("2. Verlängerungsoption").
Häckseln und Verwerten von holzigem Grünabfall im südlichen Kreisgebiet
Die Leistung umfasst das Aufnehmen des lose gelagerten holzigen Grünabfalls am Lagerort, das ggf. fachgerechte maschinelle Zerkleinern (Häckseln, Schreddern) und das Verladen des Häckselguts bzw. des holzigen Grünabfalls in Container sowie den unmittelbaren Transport durch den Auftragnehmer zu den von ihm angebotenen Verwertungsanlagen auf Anforderung durch den Auftraggeber.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Auftraggeber gekündigt ("1. Verlängerungsoption").
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2026 durch den Auftraggeber gekündigt ("2. Verlängerungsoption").
Containergestellung und Transport von krautigem/grasigem Grünabfall im nördlichen Kreisgebiet
Landkreis Karlsruhe
Die Leistung umfasst den Transport des krautigen und grasigen Grünabfalls von den Sammelplätzen zu den vom Auftragnehmer der Lose 5 und 6 angebotenen Verwertungsanlagen. Die Erfassung des krautigen und grasigen Grünabfalls an den Sammelstellen erfolgt jeweils in Containern von 10 bis 40 m³, diese sind optional durch den Auftragnehmer zu stellen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Auftraggeber gekündigt ("1. Verlängerungsoption").
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2026 durch den Auftraggeber gekündigt ("2. Verlängerungsoption").
Containergestellung und Transport von krautigem/grasigem Grünabfall im südlichen Kreisgebiet
Landkreis Karlsruhe
Die Leistung umfasst den Transport des krautigen und grasigen Grünabfalls von den Sammelplätzen zu den vom Auftragnehmer der Lose 5 und 6 angebotenen Verwertungsanlagen. Die Erfassung des krautigen und grasigen Grünabfalls an den Sammelstellen erfolgt jeweils in Containern von 10 bis 40 m³, diese sind optional durch den Auftragnehmer zu stellen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Auftraggeber gekündigt ("1. Verlängerungsoption").
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2026 durch den Auftraggeber gekündigt ("2. Verlängerungsoption").
Übernahme, Behandlung und Verwertung von krautigem/grasigem Grünabfall im nördlichen Kreisgebiet
Landkreis Karlsruhe
Die Verwertungsleistung umfasst die Übernahme und die Verwertung des krautigen und grasigen Grünabfalls in den vom Auftragnehmer angebotenen Verwertungsanlagen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Auftraggeber gekündigt ("1. Verlängerungsoption").
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2026 durch den Auftraggeber gekündigt ("2. Verlängerungsoption").
Übernahme, Behandlung und Verwertung von krautigem/grasigem Grünabfall im südlichen Kreisgebiet
Landkreis Karlsruhe
Die Verwertungsleistung umfasst die Übernahme und die Verwertung des krautigen und grasigen Grünabfalls in den vom Auftragnehmer angebotenen Verwertungsanlagen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Auftraggeber gekündigt ("1. Verlängerungsoption").
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31. Dezember 2026 durch den Auftraggeber gekündigt ("2. Verlängerungsoption").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach III.1.3) werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie Umweltschadensversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2020, 2021, 2022 (ggfs. vorläufig),
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021, 2022 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
A) Eigenerklärung über eine Referenz (je Los)
B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
C) Verfügbarkeit der vorgesehenen Anlagen
D) Ausfallverbund
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu A) Eigenerklärung über eine Referenz (je Los)
Los 1-2:
- Eigenerklärung über eine Referenz über das Häckseln, das Laden, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von holzigem Grünabfall für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr.
Los 3-4:
- Eigenerklärung über eine Referenz über das Laden, die Übernahme und den Transport von Abfällen mittels Container für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr.
Los 5-6:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von krautig/grasigem Grünabfall für mindestens 12 Monaten in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
zu B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb.
Los 1-4:
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Übernahme- und Transportleistungen für die Tätigkeiten "Sammeln" und/oder "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten.
Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
Los 1, 2, 5 und 6:
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Verwertungsleistungen für die Tätigkeiten "Verwerten" und/oder "Behandeln" und/oder "Lagern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten.
Sofern das für die Verwertung vorgesehene Unternehmen in Los 5 und 6 nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise die RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. vor.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en).
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Verwertung des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Verwertung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
zu C)
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der vorgesehenen Anlage
zu D)
- Eigenerklärung über einen Ausfallverbund
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
- dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
- dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann, beizubringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate / Genehmigungen müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts einzureichen:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Bieter ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres
Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland