„Sanierung der Fernwärmeheizkessel“ KIT Campus Nord, Bau 255, Projektkennung: BP.2023-2035 Modernisierung Wärmeversorgung | Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Referenznummer der Bekanntmachung: 1919
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kit.edu/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
„Sanierung der Fernwärmeheizkessel“ KIT Campus Nord, Bau 255, Projektkennung: BP.2023-2035 Modernisierung Wärmeversorgung | Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Der Campus Nord betreibt zur Versorgung seines eigenen Fernwärmenetzes ein zentrales Heizwerk. In diesem Heizwerk befinden sich drei Heizkessel (Leistungen: 2 x 23 MW, 1 x 11 MW) der Baujahre 1976 bis 1981 und ein Blockheizkraftwerk (2 MW thermisch) aus dem Jahr 2011. Nur die Brenner der Kessel sind auf Erdgas und Heizöl ausgelegt. Das BHKW und die Heizkessel werden im Normalbetrieb mit Erdgas gefahren. Drei weitere BHKW-Anlagen (2 x 4 MW, 1 x 2 MW) sind hydraulisch ans Fernwärmenetz angebunden.
Ziel ist es, alte Heizkessel schrittweise zu ersetzen. Dabei müssen zukunftssichere Aspekte bezüglich der Energieträger berücksichtigt werden. Die neuen Kessel müssen bedarfsgerecht im Verbund mit den bestehenden Erzeugungsanlagen für Fernwärme am Campus Nord integriert werden.
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Generalplanungsleistungen für folgende Bereiche
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§34 ff HOAI 2023, LPH 2 bis 9
- Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff HOAI 2023, LPH 2 bis 6
- Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 2, 4, 5) gemäß §§ 53 ff HOAI 2013), LPH 2 bis 3 und 5 bis 9 gemäß § 55 (1) HOAI; besondere Leistungen: Entwässerungsgesuch
- besondere Leistungen: 3D-Digitalisierung des Gebäudes 255 für die Anlagenplanung und Übergabe in den Bestand (wie ausgeführt)
- Erfassung Fernwärmenetz in einem Netzberechnungsprogramm und Bewertung von Szenarien zur Standortentwicklung/Auslegung der Niedertemperaturbereiche
Beginn->Planung (LPH 2 bis 6): 2023 bis 2024;
Ende-> Übergabe der Anlage (nach Volllastbetrieb): Q4 2025/Q1 2026
Die o.g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option der abschnitts- und stufenweisen Beauftragung oder derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 4 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen.
Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen.
Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Auswahlkriterien siehe Beschreibung der Vergabe, Pkt. 8.3
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8.3.2 Leistungsbereich B / Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
< 0,5 Mio.: 1Pkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte
8.3.3 Leistungsbereich C / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
< 0,2 Mio.: 1Pkt
> 0,2 bis 0,5 Mio.: 3 Punkte
> 0,5 Mio.: 5 Punkte
8.3.4 Leistungsbereich D / Technische Ausrüstung 410 bis 480 gemäß § 55 HOAI
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
< 0,2 Mio.: 1Pkt
> 0,2 bis 0,5 Mio.: 3 Punkte
> 0,5 Mio.: 5 Punkte.
8.3.2 Leistungsbereich B / Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI
Gemeinsam mit dem Bereich "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
8.3.3 Leistungsbereich C / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
Gemeinsam mit dem Bereich "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
8.3.4 Leistungsbereich D / Technische Ausrüstung 410 bis 480 gemäß § 55 HOAI
Gemeinsam mit dem Bereich "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Auswahlkriterien siehe Beschreibung der Vergabe, Pkt. 8.3
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Leistungsbereich B / Gebäudeplanung
Anzahl der Berufsträger (Architekten, Bauingenieure) - durchschnittliche Anzahl der Berufsträger der letzten 3 Geschäftsjahre
bis 4 BT: 1 Punkt; 5 bis 8 BT: 3 Punkte; über 8 BT: 5 Punkte
Leistungsbereich C / Tragwerksplanung
Anzahl der Berufsträger (Ingenieur, beratender Ingenieur) - durchschnittliche Anzahl der Berufsträger der letzten 3 Geschäftsjahre
bis 2 BT: 1 Punkt; 3 bis 4 BT: 3 Punkte; über 4 BT: 5 Punkte
Leistungsbereich D / Technische Ausrüstung
Anzahl der Berufsträger (Ingenieur, beratender Ingenieur) - durchschnittliche Anzahl der Berufsträger der letzten 3 Geschäftsjahre
bis 2 BT: 1 Punkt; 3 bis 4 BT: 3 Punkte; über 4 BT: 5 Punkte
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3) berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen:
Leistungsbereich A / Tätigkeit als Generalplaner
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorie A1.1 erfüllen:
-erbrachte Leistungsbereiche B bis D
-Baukosten KG 300 und 400: mind. 3,0 Mio. EUR netto
-Übergabe (Abschluss LPH 8 Gebäudeplanung) an den Nutzer nach dem 01.01.2013 bis 31.05.2023
-Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie A1.1 -> 1 Projekt: 1 Punkt; 2 Projekte: 2 Punkte (max. 2 Punkte)
Leistungsbereich B / Gebäudeplanung
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien B3.1 und B3.2 erfüllen:
-Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
-Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
-Baukosten KG 300 und 400: mind. 1,0 Mio. EUR netto
-Angabe BGF (mindestens 400 m2)
-Übergabe an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach dem 01.01.2013 bis 31.05.2023
-Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie B3.1->1 Projekt: 5 Punkte; 2 Projekte: 10 Punkte (max. 10 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B3.2:-> 1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte)
Leistungsbereich C / Tragwerksplanung
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien C3.1 und C3.2 erfüllen:
-selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 51 HOAI 1 bis 6, mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
-Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
-Baukosten KG 300 und 400: mind. 1,0 Mio. netto
-Angabe BGF (mindestens 400 m2)
-Übergabe an den Nutzer (Abschluss LPH 6) nach dem 01.01.2013 bis 31.05.2023
-Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie C3.1 -> 1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C3.2-> 1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte)
Leistungsbereich D / Technische Ausrüstung
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien D3.1 und D3.2 erfüllen:
-selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 55 HOAI 1 bis 8. mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4 kann übersprungen werden)
-Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
-Baukosten KG 400: mind. 250 Tsd. EUR netto
-Angabe BGF (mindestens 400 m2)
-Übergabe an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach dem 01.01.2013 bis 31.05.2023
-Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie D3.1 -> 1 Projekt: 5 Punkte; 2 Projekte: 10 Punkte (max. 10 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie D3.2 -> 1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte).
8.3.1 Leistungsbereich A / Tätigkeit als Generalplaner
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 1 Punkt.
Hinweis zur Anerkennung der Referenzprojekte;
Zur Anerkennung als Referenzprojekt müssen durch den Generalplaner alle Leistungsbereiche von B bis D erbracht worden sein und das Projekt muss jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wurde ein Leistungsbereich nicht erbracht bzw. wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
8.3.2 Leistungsbereich B / Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI
"Technische und berufliche Leistungsfähigkeit": gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 9 Punkte.
Hinweise zur Anerkennung der Referenzprojekte:
Bei den Referenzprojekten der Kategorien B3.1 bis B3.2 muss es sich um jeweils unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
8.3.3 Leistungsbereich C / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
"Technische und berufliche Leistungsfähigkeit": gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 4 Punkte.
Hinweise zur Anerkennung der Referenzprojekte:
Bei den Referenzprojekten der Kategorien C3.1, C3.2 muss es sich um jeweils unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
8.3.4 Leistungsbereich D / Technische Ausrüstung 410 bis 480 gemäß § 55 HOAI
"Technische und berufliche Leistungsfähigkeit": gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 5 Punkte.
Hinweise zur Anerkennung der Referenzprojekte:
Bei den Referenzprojekten der Kategorien D3.1 und D3.2 muss es sich um jeweils unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen.
Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen.
Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_IeVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den
Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_IeVergabe (www.bi-medien.de) gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt -
Meine Vergaben - unter dem B_I code:
D450966396
im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt
unberührt.