Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Referenznummer der Bekanntmachung: 196 2023 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
Die Stadt Minden vergibt den Auftrag zur Lieferung von B7 Diesel nach DIN 590 (Dieselkraftstoff mit bis zu 7% Bio-Anteil/Fettsäuremethylester) in entsprechenden saisonalen Qualitäten für die Städtischen Betriebe Minden incl. Befüllung der unterirdischen Tanks.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Minden vergibt den Auftrag zur Lieferung von B7 Diesel nach DIN 590 (Dieselkraftstoff mit bis zu 7% Bio-Anteil/Fettsäuremethylester) in entsprechenden saisonalen Qualitäten für die Städtischen Betriebe Minden incl. Befüllung der unterirdischen Tanks.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hörstel
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.