Neuaufbau der Weblandschaft des Landschaftsverbandes Rheinland Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2023-0071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufbau der Weblandschaft des Landschaftsverbandes Rheinland
Konzeptioneller, gestalterisch und technischer Neuaufbau der Weblandschaft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR); Erschaffung Neue WebWelt (NWW) des LVR
LVR-Fachbereich Kommunikation
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf das Hosting und Betrieb von FirstSpirit im Betriebsmodus onPrem sowie ausliefernden Komponenten sind nachzuweisen
- Crownpeak FirstSpirit Partnerstatus
- fachliche Eignung als FirstSpirit-Partner und -Implementierer
- Benennung drei vergleichbarer Referenzen
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
- Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit folgenden Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden: mind. 5.000.000,00 EUR
Vermögensschäden: mind. 100.000,00 EUR
Sofern noch keine Haftpflichtversicherung oder nicht in ausreichender Höhe abgeschlossen wurde, kann dem Angebot ein Schreiben beigefügt werden, in welchem bestätigt wird, dass im Falle einer Zuschlagserteilung vor Auftragsbeginn kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen bzw. die Deckungssummen erhöhen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.