Universitätsklinikum Münster - 7610_16_657 Knochenmarktranzplantationszentrum - G99 Umplanung Lufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 657-G99
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 7610_16_657 Knochenmarktranzplantationszentrum - G99 Umplanung Lufttechnische Anlagen
Umplanung Lufttechnische Anlagen
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster Gebäude 7610 Knochenmarktransplantationszentrum
Domagkstraße 9a
48149 Münster
An das bestehende Knochenmarktransplantationszentrum wird ein Erweiterungsbau angebaut. Vor das bestehende Gebäude, welches U-förmig gebaut ist, wird ein Riegel vorgestellt, so dass im Grundriss ein Gebäude mit Innenhof entsteht. Das Gebäude hat 4 Obergeschosse und wird auf gleicher Höhe erweitert. Darunter werden 2 Tiefgeschosse errichtet. Aufgrund der Bodenverhältnisse muss ein spezieller Baugrubenverbau und teilweise eine Pfahlgründung erfolgen. Der Rohbau wird konventionell errichtet. Die Fassade wird aus Blechkassetten hergestellt. Die Fenster erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz. Das Dach wird als Flachdach mit Gründachaufbau realisiert.
Der Innenausbau und die technische Ausrüstung sind geprägt von den hohen hygienischen Anforderungen an die KMT-Bereiche und die Errichtung eines GMP-Bereiches für die Apotheke. Die Versorgung des Gebäudes wird über den Anschluss an das vorhandene AWT-System gewährleistet. Die vertikale Erschließung erfolgt über einen Aufzug und Treppenhäuser.
Anschluss an 6 Stück vorhandene Zuluftgeräte 13.000 bis 21.000 m3/h Luftmenge mit WRG
Anschluss an 6 Stück vorhandene Abluftgeräte 13.000 bis 21.000 m3/h Luftmenge mit WRG
Ca. 2000 m2 Kanal
Ca. 2900 m2 Kanalformteile
Ca. 2800 m Wickelfalzrohr DN 80 bis DN 280
248 St. Brandschutzklappen eckig und rund
453 St. Volumenstromregler eckig und rund, variabel und konstant
400 St. Dralldurchlässe und Lüftungsgitter
2 St. Außenluftturm, Höhe ca. 4,00 m, Durchmesser ca. 1,30 m
2 St. Fortluftturm, Höhe ca. 20,00 m, Durchmesser ca. 1,30 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe L + K Luft Klima Anlagenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY16NMTLEE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.