Neubau KiTa und Betreuungsgebäude in Dörenhagen Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borchen
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.borchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Betreuungsgebäude in Dörenhagen
Die Gemeinde Borchen hat im Rahmen eines RPW-Verfahrens einen Objektplaner für den Neubau eines 2-gruppigen Teilstandortes des Kindergartens "Glühwürmchen" und die Betreuung der Schulkinder der Montessorischule am Sonneberg beauftragt. Nunmehr sollen die Fachplanerleistungen vergeben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungs- und Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Bauphysik (Los 1), der Technischen Gebäudeausrüstung ELT (Los 2) und Technischen Gebäudeausrüstung HKLS (Los 3).
Tragwerksplanung und Bauphysik
Gegenstand dieses Loses sind die Planungs- und Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Bauphysik (Los 1).
Stufe 1: LPH 1 - 3 (Tragwerk und Bauphysik)
Stufe 2: LPH 4 - 6 (Tragwerk)
Stufe 3: LPH 4 - 8 (Bauphysik)
Technische Gebäudeausrüstung ELT
Gegenstand dieses Loses sind die Planungs- und Ingenieurleistungen im Leistungsbild TGA - ELT (Los 2).
Stufe 1: LPH 1 - 3
Stufe 2: LPH 4 - 9
Technische Gebäudeausrüstung HKLS
Gegenstand dieses Loses sind die Planungs- und Ingenieurleistungen im Leistungsbild TGA - HKLS (Los 3).
Stufe 1: LPH 1 - 3
Stufe 2: LPH 4 - 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen.
- Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Sanktionserklärung Russland
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr
Alternativ zu vorstehender Erklärung;
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken;
- Bruttogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021 oder 2020-2022)
- durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (2019-2021 oder 2020-2022)
Los 1:
Drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu Planungsleistungen der LPH 2 - 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung, Honorarzone II für ein Gebäude mit einer BGF von mindestens 1.000 qm und Bauwerkskosten von mindestens 800.000 brutto (KG 300 und 400).
Der Projektleiter und der Projektstellvertreter sind namentlich zu benennen und müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben und mindestens drei Projekte im Bereich Tragwerksplanung abgewickelt haben, wobei mindestens ein Projekt den vorgenannten Referenzanforderungen entsprechen muss. Der Projektleiter oder der Projektstellvertreter müssen über eine Qualifikation nach § 54 Abs. 4 LBO NRW verfügen
Los 2:
Drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu Planungsleistungen der LPH 2 - 8 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, ELT; Honorarzone II für ein Gebäude mit einer BGF von mindestens 1.000 qm und Bauwerkskosten von mindestens 350.000 brutto (KG 400).
Der Projektleiter und der Projektstellvertreter sind namentlich zu benennen und müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben und mindestens drei Projekte im Bereich Technische Gebäudeausrüstung abgewickelt haben, wobei mindestens ein Projekt den vorgenannten Referenzanforderungen entsprechen muss. Die Bauleitung muss namentlich benannt sein und mindestens einmal die Bauleitung für ein Projekt mit 1.000 qm im Bereich Technische Gebäudeausrüstung übernommen haben.
Los 3:
Drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu Planungsleistungen der LPH 2 - 8 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, HKLS; Honorarzone II für ein Gebäude mit einer BGF von mindestens 1.000 qm und Bauwerkskosten von mindestens 500.000 brutto (KG 400).
Der Projektleiter und der Projektstellvertreter sind namentlich zu benennen und müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben und mindestens drei Projekte im Bereich Technische Gebäudeausrüstung abgewickelt haben, wobei mindestens ein Projekt den vorgenannten Referenzanforderungen entsprechen muss. Die Bauleitung muss namentlich benannt sein und mindestens einmal die Bauleitung für ein Projekt mit 1.000 qm im Bereich Technische Gebäudeausrüstung übernommen haben.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Virtuell, keine Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66J8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.