Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Öffentlicher Bereich – Kernstadt Borgentreich“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borgentreich
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 34434
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.borgentreich.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Öffentlicher Bereich – Kernstadt Borgentreich“
Die Orgelstadt Borgentreich im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen hat rund 8.500 Einwohner. Die Stadt setzt sich aus insgesamt 12 Stadtbezirken zusammen, die sich mitunter stadtstrukturell stark unterscheiden. Die Kernstadt hebt sich aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl deutlich von den anderen Stadtbezirken ab. Mit der historisch geprägten Innenstadt und den angrenzenden Quartieren besitzt Borgentreich einen kleinstädtischen Charakter. Im Rahmen des im Jahr 2016/17 erstellten Integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) sind Maßnahmen und Konzepte ermittelt und formuliert worden, die das Ziel einer nachhaltigen ganzheitlichen Stadtentwicklungsstrategie verfolgen. Mit der Zielstellung der Schaffung von zukunftsfähigen Stadträumen mit Aufenthaltsqualität, Verbesserung der Verkehrssicherheit und Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes zur weitergehenden Qualifizierung des öffentlichen Raumes sollen im Rahmen eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Öffentlicher Bereich – Kernstadt Borgentreich“ Lösungsansätze gefunden werden.
Die Netto-Herstellungssumme für den Realisierungsbereich wird auf 1,75 Mio. € geschätzt.
Termine:
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 14.06.2023
Einsendeschluss Bewerbungen 14.07.2023
Ausgabe der Unterlagen 01.09.2023
Kolloquium 12.09.2023
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 10.11.2023
Preisgerichtssitzung 18.12.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/borgentreich/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download bereit gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der Architektenkammer, die nicht älter zwei Jahre ist (Stichtag ist der 01.06.2021).
- Referenznachweis Landschaftsarchitekt:in:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen und/oder Verkehrsanlagen im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 39 / § 47 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 750.000 € netto (KG 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Es ist möglich, die Anforderung an Komplexität (geforderte Honorarzone) und Größe (gefordertes Baukostenvolumen) auf zwei verschiedene Projekte aufzuteilen. Der Referenznachweis ist insofern wie folgt möglich:
a.1) Eine Referenz vergleichbarer Komplexität (bezüglich der Honorarzone)
a.2) Eine Referenz vergleichbarer Größe (bezüglich der Baukosten)
b) Eine Referenz zum Nachweis beider Anforderungen.
Nachweis in Form eines Referenzblattes. Als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Bewerbungsformular und Nachweise sind per E-Mail bis zum 14.07.2023 (E-Mail Eingang) zu senden an: [gelöscht].
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- fristgerechter Eingang
- Vollständigkeit
Landschaftsarchitekt:in
Abschnitt IV: Verfahren
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee
- Freiraumplanerisches Gestaltungskonzept
- Freiraumqualität / öffentlicher Raum
- Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen
- Materialität und Nutzbarkeit, Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit, Klimaresilienz
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten)
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 30.800,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 12.320 €
2. Preis 9.240 €
3. Preis 6.160 €
4. Preis 3.080 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, in der Regel den Gewinner, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 1-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach §§ 40 und 48 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen (durch Dritte) zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
- 50% Wettbewerbsergebnis
- 20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- 30% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland