Rahmenvertrag Abschleppen und Verwahren von nicht zugelassenen Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0467
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Abschleppen und Verwahren von nicht zugelassenen Fahrzeugen
Abschleppen und Verwahren von nicht zugelassenen Fahrzeugen
Stadtgebiet Düsseldorf
Abschleppung und Verwahrung sowie Vorschrottung/Entsorgung von abgemeldeten Fahrzeugen. Die Jahresmengen betrugen in den Vorjahren ca. 175 PKW/Anhänger, 10 LKW und 60 Kraft/Motorräder.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.);
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr/ Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht) ->für Personenschäden 500.000 EUR -> für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 500.000 EUR;
- Grundbuchauszug oder Mietvertrag über das Betriebs- und Verwahrgeände. Ein entsprechender Mietvertrag ist spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen;
-Nachweis über die erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung und Hakenlastversicherung für eine jährliche Schadenshöhe von mindestens 20.000,- Euro;
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen: ZV2
- Führungszeugnis für den Betriebsinhaber oder Geschäftsführer. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein;
- Erlaubnis gemäß § 3 des Güterverkehrsgesetztes. Die Erlaubnis muss mindestens noch 4 Jahre gültig sein;
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.