Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10)
Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen vom Typ HLF 10 nach DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26:2011-11
Fahrgestell (2x)
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge vom Typ HLF 10 nach DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26:2011-11
Auf- und Ausbau (2x)
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge vom Typ HLF 10 nach DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26:2011-11
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schlingmann GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y162YZYYF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.