BLB NRW Niederlassung Köln, Rahmenvertrag Baumkontrolle - Bereich Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 025-23-00255
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Niederlassung Köln, Rahmenvertrag Baumkontrolle - Bereich Köln
Baumkontrolle von ca. 3.500 Bäumen im Liegenschaftsbereich Köln
JVA Köln Rochusstraße 350 50827 Köln weitere Liegenschaften im Bereich Köln, siehe Anlage 2 Liegenschaftsliste
- Ersterfassung von Bäumen
- Pflege des vorhandenen Baumkatasters
- Auswertung einzelner Baumuntersuchungen
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
- Erstellung Leistungsbeschreibung für Baumpflegearbeiten
- Überwachung von Baumpflegearbeiten
Der Vertrag beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2025.
Der Vertrag kann zweimalig um ein Jahr verlängert werden, bis maximal 31.10.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis werden anerkannt Personal mit den nachfolgend genannten Qualifikationen:
- Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung
- FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
- ISA Certified Arborist
- European Tree Worker
- European Tree Technician
- B.sc. Arboristik
- oder nachgewiesen vergleichbare Ausbildung.
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und 250.000 EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
- Anzahl der geprüften Bäume in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022)
- Anzahl der Mitarbeitern im Bereich der Baumkontrolle in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022)
- zwei Referenzen, in denen vergleichbare Leistungen im Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 nachgewiesen werden
- Erreichbarkeit und Reaktionszeiten
- Die durchschnittliche Anzahl der geprüften Bäume der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 3.500 Bäume pro Jahr betragen.
- Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 3 betragen.
Folgende Mitarbeiter müssen mindestens nachgewiesen werden:
1.) FLL-Zertifizierter - Baumkontrolleuer oder vergleichbar: mindestens 3 Mitarbeiter
2.)Sachverständiger für Umweltbaubegleitung oder vergleichbar: mindestens 2 Mitarbeiter
- Referenzen:
1.) Mindestens eine Referenz eines öffentlichen Auftraggebers
2.) Mindestens eine Referenz Überwachung der Pflegearbeiten
3.) Mindestens eine Referenz über einen Beauftragungszeitraum von 2 Jahren
Die Mindestanforderungen können in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
Es müssen mindestens Teilleistungen der Referenzen im Zeitraum bearbeitet worden sein.
- Erreichbarkeit und Reaktionszeiten
Gewährleistung der Verfügbarkeit vor Ort:
werktags zwischen 7.00 und 17.00 Uhr innerhalb von 2 Stunden
außerhalb dieser Zeit und an Sonn- und Feiertagen innerhalb von 3 Stunden
Personal mit den nachfolgend genannten Qualifikationen:
- Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung
- FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
- ISA Certified Arborist
- European Tree Worker
- European Tree Technician
- B.sc. Arboristik
- oder nachgewiesen vergleichbare Ausbildung.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmenantrags erfolgt der Ausschluss.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY16P5JDF7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de