Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Fischeln, Erkelenzer Str 8/Ecke Kimplerstrasse - Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-31-MKU-102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Fischeln, Erkelenzer Str 8/Ecke Kimplerstrasse - Erdarbeiten
Im Rahmen des Planverfahrens für den
Bebauungsplan Nr. 801 ist auf dem Gelände
der
ehemaligen Jugendverkehrsschule Erkelenzer
Straße/ Kimplerstraße / Altmühlenfeld in 47807
Krefeld Fischeln die Errichtung eines
Gebäudekomplexes für die neue Freiwillige
Feuerwehr (FFW) und Rettungsdienst (RD)
geplant.
Die Abbruch- und Erdarbeiten sind
vorbereitende Maßnahmen für die
Bauausführung des Neubaus, die nachfolgend
zur Ausführung kommen soll.
Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Fischeln Erkelenzer Straße 8/Kimplerstraße 47807 Krefeld
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die
Baustelleneinrichtung mit ca. 80 m Bauzaun,
Abbruch aller befestigten Flächen und
Einrichtungen der ehemaligen
Jugendverkehrsschule, Bodenaushub und
Entsorgung von ca. 3600 m³ Boden einschl.
Oberboden, Entsorgung des lagernden
Bohrguts der Bohrpfähle von ca. 2.400 m³
sowie ca. 1600 m³ Lieferung und Einbau von
Füllboden und Tragschichten.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DCTK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de