Freianlagenplanung Wiederaufbau TEB Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/23-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Wiederaufbau TEB
Der Kreis Euskirchen sucht für die Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) Fachplaner für die Leistungsphasen 1 - 9
HOAI, da er das durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigte Thomas-Eßer-Berufskolleg (TEB) in Euskirchen aufbauen und erweitern lassen will: Das Grundstück an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen
umfasst rund 35.000m². Das TEB ist derzeit in fünf Bauteile gegliedert: Bauteile A, B, C, D und S (Sporthalle).
Die Netto-Raumfläche über alle bestehenden Bauteile beträgt rund 23.800m². Der Kreis Euskirchen führt parallel und im Nachgang zu diesem Vergabeverfahren weitere Vergabeverfahren durch, um die Architekten und weitere Fachplaner auszuwählen.
Thomas-Eßer-Berufskolleg Kommerner Straße 137 53879 Euskirchen
Der Auftrag umfasst Planungsleistungen der Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) Leistungsphasen 1 bis 9 für den
Wiederaufbau, Sanierung, Neubau und die Schadstoffsanierung des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB) in
Euskirchen.
Das Grundstück an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen umfasst rund 35.000 m². Das TEB
ist derzeit in fünf Bauteile gegliedert: Bauteil A, B, C, D und S (Sporthalle). Die Netto-Raumfläche über
alle bestehenden Bauteile beträgt rund 23.800 m². Am TEB werden ca. 2.000 Schüler unterrichtet. Das
Gesamtbauvorhaben besteht aus der Errichtung von Ersatzflächen der abgerissenen Bauteile A, C und D.
Das Bauteil C wird vorgezogen zum Verfahren rückgebaut. Der Wiederaufbau im Bauteil B umfasst den
raumbildenden Ausbau des Erd- und Kellergeschosses und den Umbau des 1., 2. und 3. Obergeschosses
zur baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts. Die Dreifeldsporthalle wird vollständig saniert. Der
obsiegende Bieter muss insbesondere die folgenden Leistungen erbringen:
Vollständige Neufassung der Außenanlagen. Unterstützt von einem Angebot an Fahrradboxen, Ladezonen
für E-Fahrräder und E-Autos und normalen Fahrrad- und PKW-Stellplätzen, Informationstafeln für Schule und
Öffentlichkeit. Über die Freianlagen sollen weiter Bausteine zur Erreichung größtmöglicher Klimaneutralität
hinzukommen, Fassaden- und Dachbegrünungen sind hier eingeschlossen. Eine ganz besondere Rolle im
Rahmen des Wiederaufbaus spielt die Einbeziehung des Objektschutzes, um die Gebäude und ihre Einrichtung
vor Hochwasser zu schützen. Einzelheiten zum Bestand und den geplanten Planungsleistungen ergeben sich
aus der Projektbeschreibung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragungsstufe I umfasst die Leistungsphasen 1-3 HOAI.
Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen
1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen
Gremien über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden. Die Termine für die
Fertigstellung der einzelnen Beauftragungsstufen macht der Auftraggeber mit folgender Ausnahme zum Gegenstand der Verhandlungen: Der Auftragnehmer muss für den Fall, dass der Kreis Euskirchen sämtliche
Beauftragungsstufen abruft, die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8 spätestens bis zum 31.05.2029
ausführen und vollständig abrechnen. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung betragen in
der Kostengruppe 300 bis 500 voraussichtlich ca. EUR 39,4 Mio. (netto). Der Kreis Euskirchen gibt die anrechenbaren Kosten bzw. relevanten Werte für die Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) der HOAI Leistungsphasen 1 - 9 für den Wiederaufbau, Sanierung, Neubau und die
Schadstoffsanierung des TEB im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe
des letztverbindlichen Angebots vor.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf
Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 20 %
(finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) zu 80 % (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und
Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben
und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der
Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen. Dabei gilt: Je größer
der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten
Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen,
desto mehr Punkte etc. Pro Eignungskriterium (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technische
und berufliche Leistungsfähigkeit) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen noch ausreichend geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren
Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen
Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Die Gesamtbewertung erfolgt pro
Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert
und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen
1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien
über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden. Für den Fall, dass der Kreis
Euskirchen die in dem Vertrag beschriebenen weiteren Beauftragungsstufen ganz oder teilweise schriftlich
abruft, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die den abgerufenen Beauftragungsstufen mit dem Vertrag zugeordneten Leistungen zu den in dem Vertrag vereinbarten Honoraren zu erbringen, es sei denn, dass seit der Fertigstellung der letzten Leistung des Auftragnehmers mehr als 6 Monate vergangen sind. Der Kreis Euskirchen behält sich innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen vor, den Auftragsgegenstand und die Optionen im Laufe des Verfahrens zu konkretisieren und anzupassen.
Eine Ortsbesichtigung wird nur in der Verhandlungsphase angeboten. Die Termine gibt der Auftraggeber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bekannt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer?Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/Berufsregister.
b) Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in
der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und
bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu
dem genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß
gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen
wurden.
d) Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bauvorlageberechtigt i.S.d. §§ 67 Abs. 3, 70 BauO
NRW ist.
Bewerber dürfen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze über Aufträge, die
mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanierung im Bestand und Begleitung
- Schulen
- Sportstätten
sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung
abschließen wird. Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf
die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn
und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen
und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber dürfen die auf der in Ziffer I.3)
genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die
Leistung vergleichbar
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanierung im Bestand und Begleitung
- Schulen
- Sportstätten
aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners
bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich
beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Zahl der Führungskräfte.
c) Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als
Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will. Bewerbergemeinschaften
werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet. Für den Fall, dass ein Bewerber / eine
Bewerbergemeinschaft einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit
der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich
der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem
Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser
seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung
stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht
kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere
der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik
Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss nach §§ 67, 70
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauvorlageberechtigt sein und dies nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal elektronisch einzureichen. Bewerber/
Bewerbergemeinschaften werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E?Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind
nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend.
Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3)
genannten Website den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Vertragsentwurf, sowie
weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer
Leistungen ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies
die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die
Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen
Zeitpunkt stehen deshalb ggf. zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYGYK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen. Auf §
135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.