Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 166 2023 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Gerüstbauarbeiten
- 750m² Flächengerüst (Innenbereich Giebelwände), Gerüstklasse 4, mit einer Transportbühne als Materialaufzug
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- 750m² Flächengerüst (Innenbereich Giebelwände), Gerüstklasse 4, mit einer Transportbühne als Materialaufzug - 25.700m³ Raumgerüst (Hallenbereich mit zweiseitiger Tribüne), Gerüstklasse 3, mit zwei Transportbühnen als Materialaufzug und zwei Treppentürmen - 750m² Flächengerüst (Innenbereich Giebelwände), Gerüstklasse 3, mit einer Transportbühne als Materialaufzug - 120m² Fassadengerüst, Gerüstklasse 3 - 5 Rollgerüste bis Arbeitshöhe 5m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.