Planung Technische Ausrüstung Elektro Wiederaufbau TEB Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/23-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Ausrüstung Elektro Wiederaufbau TEB
Der Kreis Euskirchen sucht für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Fachplaner für die Leistungsphasen 1 - 9 HOAI für Elektro, nachrichtentechnische Anlagen und Digitalisierung, da er das durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigte Thomas-Eßer-Berufskolleg (TEB) in Euskirchen aufbauen und erweitern lassen will: Das Grundstück an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen umfasst rund 35.000m². Das TEB ist derzeit in fünf Bauteile gegliedert: Bauteile A, B, C, D und S (Sporthalle).
Die Netto-Raumfläche über alle bestehenden Bauteile beträgt rund 23.800m². Der Kreis Euskirchen führt parallel und im Nachgang zu diesem Vergabeverfahren weitere Vergabeverfahren durch, um die Architekten und weitere Fachplaner auszuwählen.
Thomas-Eßer-Berufskolleg Kommerner Straße 137 53879 Euskirchen
Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) der HOAI Leistungsphasen 1 - 9 für Elektro, nachrichtentechnische Anlagen und Digitalisierung für den Wiederaufbau, Sanierung, Neubau und die Schadstoffsanierung des TEB. Das Grundstück an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen umfasst rund 35.000 m². Das TEB ist derzeit in fünf Bauteile gegliedert: Bauteil A, B, C, D und S (Sporthalle). Die Netto-Raumfläche über alle bestehenden Bauteile beträgt rund 23.800 m². Am TEB werden ca. 2.000 Schüler unterrichtet. Das Gesamtbauvorhaben besteht aus der Errichtung von Ersatzflächen der abgerissenen Bauteile A, C und D. Das Bauteil C wird vorgezogen zum Verfahren rückgebaut. Der Wiederaufbau im Bauteil B umfasst den raumbildenden Ausbau des Erd- und Kellergeschosses und den Umbau des 1., 2. und 3. Obergeschosses zur baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts. Die Dreifeldsporthalle wird vollständig saniert. Der obsiegende Bieter muss insbesondere die folgenden Leistungen erbringen: Neuanlage, Wiederaufbau und Modernisierung der technischen Ausrüstung für Elektro, nachrichtentechnische Anlagen und Digitalisierung. Die Planung der Technischen Ausrüstung umfasst folgende Gebäude und Gebäudeteile: Schule, Werkstätten, Küchen, Aula, Cafeteria, Verwaltung, Sporthalle, E-Mobilität, Überflutungsnachweis.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragungsstufe I umfasst die Leistungsphasen 1-3 HOAI. Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen 1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden. Die Termine für die Fertigstellung der einzelnen Beauftragungsstufen macht der Auftraggeber mit folgender Ausnahme zum Gegenstand der Verhandlungen: Der Auftragnehmer muss für den Fall, dass der Kreis Euskirchen sämtliche Beauftragungsstufen abruft, die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8 spätestens bis zum 31.05.2029 ausführen und vollständig abrechnen.
Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung betragen in der Kostengruppe 300 bis 500 voraussichtlich ca. EUR 39,4 Mio. (netto). Der Kreis Euskirchen gibt die anrechenbaren Kosten bzw. relevanten Werte für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) der HOAI Leistungsphasen 1 - 9 für die Elektro, nachrichtentechnischen Anlagen und Digitalisierung für den Wiederaufbau, Sanierung, Neubau und die Schadstoffsanierung des TEB im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe des letztverbindlichen Angebots vor.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 20 % (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) zu 80 % (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen. Dabei gilt: Je größer der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen,
desto mehr Punkte etc. Pro Eignungskriterium (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technische und berufliche Leistungsfähigkeit) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen noch ausreichend geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen 1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden. Für den Fall, dass der Kreis Euskirchen die in dem Vertrag beschriebenen weiteren Beauftragungsstufen ganz oder teilweise schriftlich abruft, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die den abgerufenen Beauftragungsstufen mit dem Vertrag zugeordneten Leistungen zu den in dem Vertrag vereinbarten Honoraren zu erbringen, es sei denn, dass seit der Fertigstellung der letzten Leistung des Auftragnehmers mehr als 6 Monate vergangen sind. Der Kreis Euskirchen behält sich innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen vor, den Auftragsgegenstand und die Optionen im Laufe des Verfahrens zu konkretisieren und anzupassen.
Eine Ortsbesichtigung wird nur in der Verhandlungsphase angeboten. Die Termine gibt der Auftraggeber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bekannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/Berufsregister.
b) Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Bewerber dürfen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
d) Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bauvorlageberechtigt i.S.d. §§ 67 Abs. 3, 70 BauO NRW ist
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar
- Projektmanagement (Protokollnutzung, örtliche Präsenz, Planungs- und Bauzeitbetreuung)
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanieren im Schulbetrieb und Begleitung
- Schulen
- Brandschutztechnische Bewertung von Systemen
sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber dürfen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die
Leistung vergleichbar
- Projektmanagement (Protokollnutzung, örtliche Präsenz, Planungs- und Bauzeitbetreuung)
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanieren im Schulbetrieb und Begleitung
- Schulen
- Brandschutztechnische Bewertung von Systemen
sind aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Zahl der Führungskräfte.
c) Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will. Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet. Für den Fall, dass ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss nach §§ 67, 70 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauvorlageberechtigt sein und dies nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal elektronisch einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Vertragsentwurf, sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistungen ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb ggf. zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYUT0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.