Neubau der Lippebrücke im Zuge des IGA-Radwegs 2027 - Stahlbau- und Stahlbetonarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 47-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Lippebrücke im Zuge des IGA-Radwegs 2027 - Stahlbau- und Stahlbetonarbeiten
Für den Neubau der Lippebrücke im Zuge des IGA-Rawegs 2027 werden Stahlbau- und Stahlbetonarbeiten ausgeschrieben.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Für den Neubau der Lippebrücke im Zuge des IGA-Rawegs 2027 werden Stahlbau- und Stahlbetonarbeiten ausgeschrieben.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Zur Beurteilung seiner Fachkunde und Leistungsmäßigkeit muss der Bieter gem. § 6a EU VOB/A mit der Abgabe des Angebotes folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
3 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden)
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ggf. Nachweis des Mindestjahresumsatzes (§ 6a EU Nr. 2 c VOB/A)
- Mindest. 3 in Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbare Bauwerke innerhalb der letzten 10 Jahre, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1) Geometrisch und konstruktiv schwierige Fußgängerbrücke oder vergleichbare Konstruktion
2) Mindestens 50m Gesamtlänge
3) Die Bauleistungen wurden einschließlich der Werkstattplanung und Montageplanung (Stahlbau) erbracht
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte
- Erklärung zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Der Nachweis kann durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, § 6 b Abs. 1 EU VOB/A.
sh. Vergabeunterlagen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 22.08.2023, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD9X2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.