Sicherheitsdienstleistungen - LWL-Preußenmuseum Minden Referenznummer der Bekanntmachung: RVM-014-32-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen - LWL-Preußenmuseum Minden
Übernahme diverser Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen im LWL-Preußenmuseum in Minden.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Preußenmuseum Minden
Simeonsplatz 12
32427 Minden
Übernahme diverser Sicherheitsdienstleistungen wie Aufsichtsdienste, zusätzliche Aufsichtsdienste, Betreuung und Beaufsichtigung von Veranstaltungen (sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten), Aufschaltung alarmtechnischer Anlagen, Bereitschaftsdienst / Alarmintervention sowie Separatwachdienste bei Ausfall der Alarmanlage.
Zur Verdeutlichung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs ist das LWL-Preußenmuseum Minden zwingend zu besichtigen. Zu diesem Zweck findet am 10.07.2023 um 10.00 Uhr eine Ortsbesichtigung statt. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der den Vergabeunterlagen als Anlage C beigefügte Vordruck (Besichtigungsbestätigung) ist anlässlich des Ortstermins mitzubringen und als Nachweis unterschrieben dem Angebot beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu einem ggf. vorhandenen betrieblichen Umweltmanagement, einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Fragestellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage B1 (Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (Wach- und Sicherheitsdienstleistungen) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Es ist der Firmenstandort anzugeben von dem aus die Sicherheitsdienstleistungen koordiniert werden. Als Auftragnehmer kommt nur ein Unternehmen in Betracht, das über eine anerkannte und ständig erreichbare Notruf- und Serviceleitstelle verfügt bzw. an eine solche angeschlossen ist. Es ist die Anzahl der Mitarbeiter-/innen im Bereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Dabei müssen mindestens zwei Referenzen Aufsichts- und Bewachungsdienste nachweisen, mindestens eine Referenz die Betreuung und Beaufsichtigung von Veranstaltungen und mindestens eine weitere Referenz die Alarmaufschaltung und den Interventionsdienst.
Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten sofern möglich, Referenzobjekte benannt werden, die vom angegebenen Standort betreut werden.
Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Bei Bedarf sind die Angaben als separate Anlage dem Angebot beizufügen.
Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben:
Einrichtung/Auftraggeber
Ansprechperson/Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages
- Art und Umfang der Leistungen
- Dauer / Länge der Zusammenarbeit
Der zukünftige Auftragnehmer muss über eine gültige Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO. verfügen. Er verpflichtet sich dabei ein Nachweis (Kopie der Bewachungserlaubnis) auf Vergangen vorzulegen. Zudem muss das Unternehmen über ausrechend qualifiziertes Personal nach § 34 a Abs. 1 GewO und BewachV verfügen sowie einen ausreichenden Versicherungsschuzt gem. § 14 BewachV besitzten. Ein entsprechender Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (Fassung 2003) findet anwendung. Es sind Vertragsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 11.07.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.