Rahmenvereinbarung Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Weiterbildungsportals Baden-Württemberg www.fortbildung-bw.de für WM BW Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2023-02-029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Weiterbildungsportals Baden-Württemberg www.fortbildung-bw.de für WM BW
Das Weiterbildungsportal www.fortbildung-bw.de existiert seit dem Jahr 2002 und zählt zu den am intensivsten genutzten Portalen der Landesverwaltung in Baden-Württemberg. Im Jahre 2021 besuchten monatlich durchschnittlich rund 19.000 Nutzer das Portal. Hierbei konnte auf circa 50.000 aktuelle Bildungsangebote von rund 1.500 mit Profilen hinterlegten Weiterbildungsträgern zugegriffen werden.
Beim Weiterbildungsportal handelt es sich um eine Web-Applikation mit hybrider Ausprägung: eine Website ist mit einer Datenbank zur Anbieter- und Kursverwaltung unter einem Portal vereint. Es handelt sich nicht um ein allgemein übertragbares Standardsystem, sondern um eine in hohem Maße individualisierte Lösung, die stetig weiterentwickelt wird und deren wichtigsten Komponenten weiter unten aufgelistet werden.
Schnittstellen bestehen zu der Plattform "KURSNET" der Bundesagentur für Arbeit sowie Datenübertragungen zu anderen Bildungsservern (IWWB Hamburg, Deutscher Bildungsserver Frankfurt). Dabei werden Kurse sowohl von den externen Anbietern über die Schnittstellen eingespielt als auch (Kurs-)Daten zu anderen Plattformen übertragen. Künftig sollen zum Teil auch redaktionelle Inhalte ausgetauscht werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg schreibt die laufende Wartung und Pflege und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Weiterbildungsportals Baden-Württemberg www.fortbildung-bw.de aus.
Zum Portal gehört gegenwärtig der Internetauftritt www.fortbildung-bw.de. Das Portal ist ein hybrides System, bestehend aus einem Standard-CMS (WordPress) für redaktionelle Inhalte sowie einer Kursdatenbank mit einer individuell entwickelten Suchmaschine.
Das Portal umfasst dabei eine Vielzahl inividualisierter Programmierungen - sowohl entlang der Bedürfnisse der gestellten Aufgaben der Anwender als auch des Auftraggebers WM, zudem web-basierte Werkzeuge für teilnehmende Bildungsträger, Administratoren und Mitbetreuer.
Nachfolgend werden die wichtigsten genannt:
- Login-Bereich
- Kurserfassungssoftware
- Bildungsgesuche
- Katalog der Kursrubriken und Stichwortvergabe
- Anbieterbewertungen
- Ausspiegelung der Timelines der Regionalbüros (Facebook und Twitter)
- auf umfangreichen Statistiken aufgebautes, an den Bedürfnissen des WM ausgerichtetes Berichtswesen
- Umfragetool für Besucherbefragungen mit einfachem Auswertungsmechanismus
- Mobile Version des Portals: http://m.fortbildung-bw.de
- Direktbuchung von Kursen
- Redaktionsbeiträge (News, Veranstaltungen) zur Einreichung durch die Regionalbüros
- Inaktivitäten-Melder
- Newsletterfunktion
- Netzwerkbereiche für Einladungen und Protokolle Mitgliederversammlungen
- separate Datenbank für Online-Kurse
70174 Stuttgart Leistungsorte sind für Besprechungen und Schulungen vor Ort die Räumlichkeiten des AG (Haus der Wirtschaft 70174 Stuttgart oder Dienstgebäude Theodor-Heuss-Straße 4, 70173 Stuttgart), ansonsten die Räumlichkeiten des Auftragnehmers.
a) Hosting und Hosting-Support:
Die monatlichen Kosten für Hosting und Hosting-Support sind anzugeben und werden monatlichabgerechnet.
b) Arbeitspakete/Entwicklungskontingente:
Nach Abstimmmung der Inhalte mit dem Auftraggeber bietet der Auftragnehmer jeweils verbindlich für das kommende Jahr ein Leistungspaket für agile Softwareentwicklung für das Weiterbildungsportal mit einem geschätzten Zeitkontingent an. Dazu gehören Weiterentwicklungen und System-Support. Die Anforderungen für diese Innovationen werden im Laufe des Jahres konkretisiert, nach Bedarf vom Auftraggeber abgerufen und dann nach agiler Methodik in die Umsetzung eingebracht.
Das angebotene Entwicklungsbudget dient sowohl der softwareseitigen Wartung und Instandhaltung des Systems als auch für die Implementierung von mit dem Auftraggeber abgestimmten und angestrebten Innovationen bzw. Arbeitspaketen.
Die Anforderungen an die genannten Arbeitspakete werden näher beschrieben und mit geschätzten Kontigenten in Personentagen versehen.
c) Zusatzkontingent / flexibles Bündel:
Neben den Arbeitspaketen wird ein "flexibles Bündel" für kleinere Anpassungen, die sich nicht kompakt in ein Arbeitspaket zusammenfassen lassen, als regelmäßiges Zusatzkontingent angeboten:
Die agile Softwareentwicklung gestattet dem Auftraggeber eine kurzfristige und intervenierende Formulierung und Priorisierung der Anforderungen für eine in der Entwicklung befindlichen Software. Auch können kurzfristige Wartungsanforderungen schnell befriedigt werden. Die Einzelanforderungen werden beispielsweise in einem online zur Verfügung gestellten Ticket-System formuliert, organisiert und abgearbeitet und sind vom Auftraggeber freizugeben.
Der Abruf der Leistungen kann flexibel in Form von Einzelbeauftragungen durch den Auftraggeber erfolgen. Die Nachweise für die Arbeiten des flexiblen Bündels werden in Einzelstunden geführt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt quartalsweise; hiervon kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Die Rechnungen werden als rechnungsbegründende Unterlagen zugesandt.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Vertragslaufzeit von vier Jahren ungefähr 300 Personentage (1 Tag entspricht 8 Arbeitsstunden) für Entwicklungs- und Zusatzkontingent aufgeführten Punkte anfallen. Dies entspricht insgesamt 2.400 Stunden.
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Nicht genutzte Stunden sollen nicht als Guthaben angesammelt werden. Innerhalb eines Tätigkeitsnachweises werden die Stunden im viertelstündlichen Turnus aufgeschlüsselt und dem Auftraggeber zusammen mit der Rechnung als rechnungsbegründende Unterlage zugesandt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt quartalsweise.
Maximalabnahmemenge:
Die Maximalabnahmemenge wird angegeben mit 480 Personentagen (3.840 Stunden).
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG / Bezugsberechtigte hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Mit Erreichen der Maximalabnahmemenge ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet Abrufe aus dem Rahmenvertrag anzunehmen. Der Auftraggeber hat bei Erreichen der Maximalabnahmemenge das Recht, den Rahmenvertrag vor Erreichen der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre.
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
- Projektbezeichnung,
- Leistungszeit von/bis,
- Angabe zum Rechnungswert und Leistungsumfang,
- Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und
Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
3) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zwingende Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 4).
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 8).
Fakultative Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
3) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 6)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
5) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
Der Bieter hat die unter Ziff. 4.3.1 - 4.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 7_Eigenerklärungen zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Handelsregisterauszug, Referenzen, Mitarbeiterqualifikation, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, Schutzerklärung Scientology) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYWTXCY9DS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]