IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren des BVA: Entwicklung und Pflege von Fachverfahren LOS 5 Referenznummer der Bekanntmachung: B 14.15 - 2612/17/VV:9
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren des BVA: Entwicklung und Pflege von Fachverfahren LOS 5
RV IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren : Entwicklung und Pflege von Fachverfahren Los 5
Köln
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Dienstleistungen zur Unterstützung der Entwicklung / Gestaltung / Durchsetzung einer übergreifenden Enterprise-Architektur im Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie zur Unterstützung der Steuerung und des Managements komplexer IT-Projekte. Dieses Vergabeverfahren ist Teil der Gesamtausschreibung „IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes“, welches insgesamt 6 Lose umfasst. Im vorliegenden Verfahren werden die Leistungen für das Los 5 (SW- Entwicklung und Pflege) ausgeschrieben.
Eine Verlängerungsmöglichkeit des Vertrages um zweimal je ein Jahr ist im Vertrag vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Change Request 02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Gegenstand der Rahmenvereinbarung B 14.15–2612/17/VV:9 sind Softwarerealisierungsleistungen für unterschiedliche Fachverfahren (u. a. Datenabgleichverfahren, Waffenregister, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Staatsangehörigkeit, Spätaussiedler, Querschnittskomponenten, Register Factory/IsyFact) und die zugehörigen Individualsoftware-Anwendungen des BVA.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Die Erreichung der Obergrenze der Rahmenvereinbarung und CR01, sowie der damit einhergehende Mehrbedarf beruht auf nachfolgenden Umständen:
Die Änderung des Auftrages ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Auf dem OZG basierende Anforderungen sowie die neuen Vorgaben europäischer Richtlinien führten zu gestiegenen Anforderungen an verschiedene Verfahren, die ursprünglich nicht eingeplant waren. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu begründen, dass alle Vorhaben und Verfahren im Bereich der öffentlichen Sicherheit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage schneller als bisher geplant auf jeweils neue Technologien als Basis der Systeme umgestellt werden müssen. Es gilt, Sicherheitslücken zu vermeiden und zu schließen. Das BVA kann die zusätzlich erforderlichen Leistungen nicht mit eigenen Ressourcen decken. Die Vertragsobergrenze wurde daher gemäß VII.2.3 erhöht.
Ein Wechsel des Dienstleisters wäre für das BVA mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde die Erreichung der Ziele der europäischen Sicherheitspolitik gefährden, da hier gegebenenfalls Probleme bei der Kompatibilität entstehen könnten. Die Erbringung der Zusatzleistung durch einen neuen anderen Auftragnehmer würde zudem zu längeren Verzögerungen bei der Erstellung und Weiterentwicklung der Software führen und zu laufenden Überwachungserfordernissen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Bestehende terminliche Zusagen, Release- und Roll Out Termine könnten nicht gehalten werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde alle Projektziele in einer für den AG unzumutbarer Weise gefährden. Letztendlich stehen alle Projekte unter Zeitdruck und die Einarbeitung einer anderen Firma in eine Vielzahl von Systemen, welche sich alle in verschiedenen Entwicklungsphasen befinden, ist für eine fach-, sach- und zeitgerechte Entwicklung nicht zielführend.