Prüfung von Beleuchtungsmasten im Bereich Westdeutsche Kanäle (Stand-, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/ 812W1 / 000077
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsa-westdeutsche-kanaele.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von Beleuchtungsmasten im Bereich Westdeutsche Kanäle (Stand-, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit)
Prüfung von Beleuchtungsmasten im Bereich
Westdeutsche Kanäle
(Stand-, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit)
- Standsicherheitsprüfung nach DIN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS akkredi-tierten, ISO 9001:2015 zertifizierten Prüfverfahren für zerstörungsfreie Mastprüfungen.
-Verkehrssicherheitsprüfung inkl. aller Anbauteile auf eine gefahrlose und bestimmungsgemäße Nutzung inklusive der Sicherheit für Perso-nen, Fahrzeuge und Sachen im Umfeld.
- Dauerhaftigkeitsprüfung inkl. aller Anbauteilen auf die Widerstandsfä-higkeit gegenüber äußeren Einflüssen zur Aufrechterhaltung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit bei
planmäßiger Nutzung und Unterhaltung.
- Gerichtsfeste Dokumentation aller Prüfungen und Ergebnissen in stan-dardisierten Einzel-PDF-Dateien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung von Beleuchtungsmasten im Bereich Westdeutsche Kanäle (Stand-, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit)
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen
oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unterdem Link unter I.3) bereitgestellt.
Eine Registrierung auf der Vergabeplattform bietet den Vorteil, dass die Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden.
Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren.
Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber.
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen kann von dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.
Das Risiko liegt bei dem Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Rheine
Land: Deutschland