Lieferung von Hygieneartikel, Hygienepapiere sowie Reinigungsmittel und Reinigungszubehör Referenznummer der Bekanntmachung: TS221104GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Hygieneartikel, Hygienepapiere sowie Reinigungsmittel und Reinigungszubehör
Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungszubehör und Reinigungsmitteln für die durch Gelsendienste betreuten Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Verwaltungen etc. im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Es findet eine losweise Vergabe statt.
Hygieneartikel
Stadtgebiet Gelsenkirchen
Belieferung von Hygieneartikeln - im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Eine genaue Übersicht der zu beliefernden Einrichtungen ist dem hochgeladenen Dokument Anlieferadressen zu entnehmen.
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt, den Vertrag drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Beabsichtigt der AG von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen, ist der AG verpflichtet, den Auftragnehmer (AN) spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit hiervon in Textform in Kenntnis zu setzen. Erfolgt keine Inanspruchnahme der Option, endet der Vertrag zum jeweiligen Vertragslaufzeitende, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Reinigungszubehör
Stadtgebiet Gelsenkirchen Nord
Belieferung von Reinigungszubehör im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Eine genaue Übersicht der zu beliefernden Einrichtungen ist dem hochgeladenen Dokument Anlieferadressen zu entnehmen.
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt, den Vertrag drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Beabsichtigt der AG von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen, ist der AG verpflichtet, den Auftragnehmer (AN) spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit hiervon in Textform in Kenntnis zu setzen. Erfolgt keine Inanspruchnahme der Option, endet der Vertrag zum jeweiligen Vertragslaufzeitende, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Reinigungsmittel
Stadtgebiet Gelsenkirchen Nord
Belieferung von Reinigungsmitteln -im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Eine genaue Übersicht der zu beliefernden Einrichtungen ist dem hochgeladenen Dokument Anlieferadressen zu entnehmen.
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt, den Vertrag drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Beabsichtigt der AG von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen, ist der AG verpflichtet, den Auftragnehmer (AN) spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit hiervon in Textform in Kenntnis zu setzen. Erfolgt keine Inanspruchnahme der Option, endet der Vertrag zum jeweiligen Vertragslaufzeitende, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Hygieneartikel, Hygienepapiere sowie Reinigungsmittel und Reinigungszubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45665
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen haben mit Ihren Angeboten folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung des Bieters
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D93S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html