Von-Vincke-Schule, Errichtung eines Neubaus und Umbau eines bestehenden Gebäudes für die Offene Ganztagsschule - Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Von-Vincke-Schule, Errichtung eines Neubaus und Umbau eines bestehenden Gebäudes für die Offene Ganztagsschule - Architektenleistungen
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Architektenleistungen nach dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude entsprechend der Leistungsphasen 1 - 9 nach § 34 HOAI, zur Errichtung eines Neubaus und zum Umbau eines bestehenden Gebäudes der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Von-Vincke-Schule in Hamm, stufenweise europaweit aus.
Von-Vincke-Schule Dörholtstraße 27 59075 Hamm
Die Über-Mittags-Betreuung der Schüler an der Von-Vincke-Schule befindet sich teils in gesonderten Räumlichkeiten auf der gegenüberliegenden Straßenseite und damit außerhalb des Schulgrundstücks.
Im Rahmen der hier beschriebenen Baumaßnahme soll neben der Bündelung der Betreuungsangebote auf dem Schulgrundstück auch die aktuelle Küchen- und Speiseraumsituation der OGS im 1. OG in Hinblick auf ansteigende Teilnehmerzahlen bei der Mittagsverpflegung optimiert werden.
Im Jahre 2006/2007 wurde an der Von-Vincke-Schule ein Anbau mit separatem Treppenhaus für die OGS errichtet. Im Erdgeschoss befinden sich WC-Räume für die Schule. Im Obergeschoss sind eine Küche mit einem danebenliegenden Betreuungsraum eingerichtet. Das Treppenhaus zwischen Alt- und Anbau wurde damals höher gezogen, damit jeweils vom Altbau her eine Anbindung an das Treppenhaus in jedem Geschoss möglich war (2-ter Rettungsweg).
Das Hauptgebäude aus dem Jahr 1912 wurde 2009 bis 2011 aufwendig saniert und mit einem zusätzlichen Aufzug- und Treppenhaus barrierefrei erschlossen.
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des zuvor beschriebenen Vorhabens erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs.1 HOAI mit entsprechenden Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44287
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Honorarblatt (Vordruck)
(1.6) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.7) Schriftliche Darstellung der Präsenz vor Ort und der Bauüberwachung
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD9X5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html