Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrradhelmen für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1001072728II/Jan
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrradhelmen für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrradhelmen für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Fahrradhelme werden Teil der Dienstkleidung für Damen und Herren. An die Bekleidung werden besondere Anforderungen gestellt. Daher muss die Bekleidung die Technische Leistungsbeschreibung TLP 7000, Ausgabe 2(Kapitel B) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen.
LZPD NRW, PBC NRW In den Hummelknäppen 10b 44534 Lünen In Ausnahmefällen soll es möglich sein an Nebenstandorte des PBC in NRW zu liefern.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart.
Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben.
Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 4.000 Fahrradhelmen besteht.
Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 4.800 Fahrradhelmen beziffert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe UVEX SPORTS GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uvex-sports.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1687EMAF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd